Nach Zwischenfällen bei Demo: Gericht untersucht Verhalten der Polizei

Im Anschluss an eine Demonstration vor dem Amtsgericht Wolfsburg, war es im Juni 2020 zu Zwischenfällen mit der Polizei gekommen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig/Wolfsburg. Am 2. Juni 2020 wurde vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein Umweltaktivist zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus Anlass der Verhandlung gab es eine Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht. In dessen Folge kam es zu Vorfällen zwischen Polizei und Demonstranten, die nun juristisch aufgearbeitet werden (https://regionalheute.de/wolfsburg/nach-demo-vor-dem-amtsgericht-schwere-vorwuerfe-gegen-die-polizei-1594987577/ Am 6. Oktober wird vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die Klage eines Demonstrationsteilnehmers gegen das Verhalten der Polizei verhandelt. Das teilt das Gericht in einer Pressemeldung mit.


Mit seiner Klage wolle der Kläger überprüfen lassen, ob die Polizei sich nach der angemeldeten Demonstration, die vor dem Amtsgericht Wolfsburg endete, rechtmäßig verhalten habe. Er bringt vor, die Polizei habe rechtswidrig eine weitere Demonstration an einen anderen Ort verlegt, eine Spontandemonstration auf der Straße zu Unrecht aufgelöst und ihn bis zu einer nicht notwendigen Feststellung seiner Personalien rechtswidrig festgehalten. Auch Filmaufnahmen der Polizei und ein Platzverweis seien nicht erlaubt gewesen.

Neun weitere Klagen


Gegen den Polizeieinsatz vom 2. Juni 2020 seien neun weitere Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig. Weil die aktuellen Corona-Regelungen die Anzahl von Zuhörern in den Sitzungssälen beschränkten, habe sich die Kammer dazu entschieden, zunächst nur das Verfahren des Klägers zu verhandeln. Für die anderen Verfahren sollen gegebenenfalls gesonderte Verhandlungen anberaumt werden. Die Termine dafür stehen noch nicht fest.


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