Nachforderungen für Energiekosten: Wann zahlt der Staat?

In manchen Fällen ist der Zeitpunkt entscheidend, wann man den Antrag einreicht.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Gegen Ende des Jahres 2023 landeten in den Briefkästen der Bürger die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für 2022 – viele sind aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten von Nachforderungen betroffen. Was Sozialleistungsbezieher und auch Menschen, die aktuell keinen Leistungsanspruch haben, deshalb sozialrechtlich unbedingt wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Bürgergeld-Empfänger sowie Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, bekommen ihre Heizkosten grundsätzlich von den Leistungsträgern erstattet – dazu zählt auch die Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz oder anderen Brennstoffen.

Auf den Zeitpunkt kommt es an


Wegen der stark gestiegenen Energiekosten sind viele aber von Nachforderungen betroffen. Damit auch diese Mehrkosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. „Für Empfänger von Grundsicherung ist es wichtig, dass sie ihren Antrag beim Sozialamt im Monat der Fälligkeit stellen. Sind sie zu früh oder zu spät dran, kann es sein, dass Betroffene auf den Kosten sitzenbleiben“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Wer eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen möchte, hat etwas mehr Zeit. „Hier gilt im Anschluss an den Fälligkeitsmonat eine erweiterte Frist von drei weiteren Monaten. In diesem Zeitraum können Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden“, weiß Bursie.

Auch Eigentümer können berechtigt sein


Wachsam sein sollte auch, wer derzeit keine Sozialleistungen bezieht. „Durch die hohen Energiekosten kann erstmalig ein Anspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung sowie Wohngeld oder ein einmaliger Anspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung entstehen“, so Bursie. Beim Wohngeld können übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer mit kleinem Einkommen berechtigt sein, wie zum Beispiel Rentner. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld sind die Berater des SoVD in Braunschweig gerne behilflich. Sie sind unter 0531 480 760 erreichbar. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.


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