Region. Die niedersächsischen Sommerferien laufen und die Urlaubssaison ist in vollem Gange.Viele Menschen nutzen die Gelegenheit daher für eine wohlverdiente Auszeit – umso ärgerlicher ist es, wenn das gebuchte Flugzeug Verspätung hat oder annulliert wird. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich nun auf eine Reform der Fluggastrechte geeignet. regionalHeute.de hat den Überblick, welche Änderungen es gibt und ab wann die neuen Regeln in Kraft treten.
Die Koffer sind fertig gepackt, die Blumen gegossen und Vorfreude auf den Urlaub liegt in der Luft. Doch am Flughafen angekommen folgt die Ernüchterung – der Flug ist verspätet und der Beginn der Reise verschiebt sich auf unbestimmte Zeit. Noch schlimmer ist es, wenn die gewählte Verbindung auf der "annulliert"-Liste steht – der lang ersehnte Urlaub kann so schnell zum Stressfaktor werden. Unschöne Überraschungen beim Fliegen sind nicht immer vermeidbar, doch bei allen Flügen, die von einem in der EU gelegenen Flughafen starten, unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat, greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Und bei dieser gibt es bald eine Neuerung.
Das ist neu
Die EU hat kürzlich nach jahrelangen Verhandlungen neue Fluggastrechte beschlossen. Reformiert wurde unter anderem die Informationspflicht: Wenn ein Flug ausfällt oder verspätet ist, müssen Airlines die Passagiere künftig innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte informieren. Gute Nachrichten auch für all jene, die sich bei der Buchung vertippt und ihren Namen versehentlich falsch geschrieben haben – in Zukunft sind Airlines verpflichtet, den Tippfehler kostenlos auszubessern – bislang wurden dafür oftmals hohe Gebühren fällig.
Mehr Preistransparenz
Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen künftig kostenfrei einen Platz im Flieger wählen dürfen, um neben ihren Eltern beziehungsweise ihrer Begleitung sitzen zu können. Bei den Preisen soll es mehr Transparenz geben: Airlines sind dann verpflichtet, Handgepäck standardmäßig im angezeigten Flugpreis anzuzeigen. So können Passagiere die Flugpreise besser vergleichen. Musiker dürfen ihre Instrumente außerdem in Zukunft mit in die Kabine nehmen.
Das gilt für Entschädigungsansprüche
Die bisher geltenden Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bleiben Fluggästen auch weiterhin erhalten. Wie bisher haben Reisende bei einer Ankunftsverzögerung von mehr als drei Stunden am Endziel Anspruch auf eine Entschädigung: Bei Strecken bis zu 1.500 Kilometern gibt es 250 Euro, bei bis zu 3.500 Kilometern gibt es 400 Euro und bei Flügen ab 3.500 Kilometern gibt es 600 Euro.
Bei einer Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Unterstützungsleistungen – sie können auf den Flug verzichten und sich den gezahlten Preis erstatten lassen. Bei Abflugverzögerungen von mindestens zwei Stunden müssen die Airlines Betreuungsleistungen wie beispielsweise Essen und Getränke anbieten. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale.
Ab dann gelten die neuen Regeln
Nach der Einigung durch EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament auf die Reform der Fluggastrechte haben die Airlines nun zwölf Monate Zeit, diese umzusetzen – also bis zum Sommer 2027. Bis dahin bleiben die alten Regelungen in Kraft.

