Neues Gesetz geplant: Gravierende Folgen für Labortiere befürchtet

Versuchstiere sollen nach Regierungsplänen bald nicht mehr vom Tierschutzgesetz erfasst werden. Doch es regt sich Widerstand – eine Aktion verschiedener Tierschutzorganisationen schaffte es nun bis vor den Petitionsausschuss.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Region. Medizin und Forschung haben in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht – und dennoch werden auch in Deutschland nach wie vor Tierversuche durchgeführt. Eine Gesetzesänderung könnte für eine drastische Verschlechterung der Lage der eingesetzten Tiere sorgen. Eine Petition sollte das verhindern – sie wurde nun im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.



Im deutschen Tierschutzgesetz sind diese Tierversuche definiert als „Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden sein können“. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2023 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßler bei Tierversuchen eingesetzt. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor, die jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht wird. Weitere 627.000 Tiere wurden getötet, um ihre Organe oder Gewebe für Forschungszwecke einzusetzen. Hinzu kommen etwa 1,1 Millionen Tiere als sogenannte „Überschusstiere“ – diese werden für die Forschung gezüchtet, aber schließlich nicht eingesetzt und dann oftmals getötet. Zwar war in den vergangenen Jahren ein Rückgang der Zahl von Versuchstieren zu verzeichnen, doch liegt sie im EU-Vergleich immer noch hoch.

Tiere durch zwei Gesetze geschützt


Bisher sind Versuchstiere primär durch das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung geschützt, beispielsweise mit strengen Genehmigungspflichten, behördlicher Überwachung, Schmerzbegrenzung und dem strikten Vorrang von tierversuchsfreien Alternativen. Zudem muss jeder Versuch zuvor bei der zuständigen Landesbehörde beantragt und bewilligt werden. Nach Plänen der Bundesregierung soll es aber in naher Zukunft ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche geben, Labortiere würden also vom Tierschutzgesetz abgekoppelt werden.

Das könnte sich künftig ändern


Nach den Plänen der Regierung soll das Genehmigungsverfahren für Tierversuche zentralisiert und damit vereinfacht werden. Das Vorhaben wird im Koalitionsvertrag im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter dem Punkt „Innovationsfreiheitsgesetz“ aufgeführt. Besonders für die sogenannten "Überschusstiere" könnte eine Loslösung aus dem Tierschutzgesetz gravierende Folgen haben – im Raum steht, dass der Straftatbestand des Paragrafen 17 Abs.1 Tierschutzgesetz für sie künftig nicht mehr gelten könnte, wodurch sie ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden könnten.

Petition im Bundestag eingereicht


Kritik an den Plänen kam naturgemäß von verschiedenen Tierschutzorganisationen. Eine von zehn Organisationen initiierte Bundestagspetition, die den Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes forderte, wurde von über 84.000 Menschen unterzeichnet – für das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum wären lediglich 30.000 Unterschriften nötig gewesen. Bei der Anhörung, die kürzlich stattfand, bekräftigte das Bündnis nun seine Forderung, dass die Regelungen für Tierversuche nicht aus dem Tierschutzgesetz herausgelöst werden dürften. Millionen von Tieren drohe sonst eine weitere Schwächung ihres ohnehin unzureichenden Schutzes. Wie es weitergeht, ist offen– die vorgetragenen Argumente werden nun vom Petitionsausschuss beraten, bevor über den weiteren Umgang mit der Petition entschieden wird.