Niedersachsen: 347 rechtsmotivierte Straftaten von April bis Juni

Im Vergleich zum ersten Quartal ist die Anzahl der Fälle zurückgegangen. Besonders in einer Stadt.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Erneut teilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Julia Willie Hamburg und Volker Bajus (Bündnis 90 / Die Grünen) Zahlen zu rechtsmotivierten Straftaten mit. Diesmal geht es um das zweite Quartal des Jahres - also die Monate April bis Juni. In diesem Zeitraum hat es landesweit 347 rechte Straftaten gegeben, darunter elf Gewaltdelikte. Im ersten Quartal 2022 waren es noch 402 (16 Gewaltdelikte).



Auch in unserer Region ist die Anzahl der rechten Straftaten gesunken. Waren es von Januar bis März noch 74 Straftaten (vier Gewaltdelikte), wurden im zweiten Quartal 57 Straftaten registriert (ein Gewaltdelikt). Besonders stark ist der Rückgang in Braunschweig zu sehen. Hatte die Löwenstadt im ersten Quartal mit 37 Straftaten noch den zweithöchsten Wert in Niedersachsen, waren es nun nur noch neun Fälle. Die meisten rechten Straftaten gab es erneut in der Region Hannover mit 73. Hier gab es zum ersten Quartal (64) sogar einen Anstieg.

Meisten Fälle in Goslar


Mit 13 die meisten rechten Straftaten und auch das einzige Gewaltdelikt wurden im Landkreis Goslar registriert. Es folgt der Landkreis Helmstedt mit elf Fällen. Im Landkreis Gifhorn waren es wie in Braunschweig neun. In den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel sowie der Stadt Wolfsburg wurden je vier rechtsmotivierte Straftaten gezählt, in der Stadt Salzgitter drei.

219 Verfahren eingestellt


Zu den landesweit 347 Fällen seien 192 Tatverdächtige ermittelt worden, heißt es in der Antwort des Innenministeriums weiter. Im 2. Quartal 2022 sei es zu 45 Verurteilungen wegen rechtsmotivierter Straftaten gekommen. Diese können aber auch vor diesem Zeitraum begangen worden sein. Von April bis Juni wurden zudem 219 Verfahren wegen solcher Straftaten eingestellt. In knapp der Hälfte der Fälle (99) sah die Staatsanwaltschaft keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung, in etwa einem Viertel der Fälle (58) konnte kein Täter ermittelt werden.

Zur Generierung der Fallzahlen führte das Landeskriminalamt Niedersachsen mittels des polizeilichen Auswertesystems NIVADIS 2.0 eine Erhebung im Sinne der Fragestellungen durch. Es handele sich um einen dynamischen Datenbestand, der fortlaufend Änderungen unterliegen könne. Stichtag war der 12. August.


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