Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das hat das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitgeteilt.
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Maßnahmen der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Bauliche Anlagen und Einrichtungen, die unmittelbar der Verteidigung dienen, sollen künftig aus dem Anwendungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung herausgenommen werden. Damit entfallen für die Bundeswehr sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht.
Auch die rechtlichen Voraussetzungen für verteidigungsrelevante Maßnahmen im Denkmalschutzrecht sollen erleichtert werden.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne erklärte, die sicherheitspolitische Lage in Europa habe sich grundlegend verändert. Daraus erwachse die gemeinsame Verantwortung, die Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Mit dem Gesetzentwurf würden die Voraussetzungen geschaffen, dass verteidigungsrelevante Bauvorhaben nicht an unnötigen bürokratischen Hürden scheiterten. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Entfristung der Genehmigungsfiktion in der Niedersächsischen Bauordnung vor.
Das Gesetzgebungsverfahren soll nach der Verbandsbeteiligung fortgesetzt werden.
Niedersachsen baut Bauhürden für Bundeswehr ab
Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Bundeswehr-Kaserne (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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