Hannover. Anlässlich des Fußballspiels zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig an diesem Freitag in der Landeshauptstadt erlässt die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen. Darüber informiert die Bundespolizei in einer Pressemeldung.
Bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Fangruppen können aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses Ausschreitungen, körperliche Auseinandersetzungen und strafbare Handlungen wie beispielsweise Körperverletzungsdelikte nicht ausgeschlossen werden, so die Bundespolizei. In diese Auseinandersetzungen könnten auch unbeteiligte Reisende einbezogen und womöglich verletzt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.
Wann und wo gilt das Verbot?
Die Allgemeinverfügung gilt am 20. März in den Zeiträumen von 11 bis 18:30 Uhr sowie 20 bis 1 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst in den genannten Zeiträumen alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen der Deutschen Bahn AG in beiden Fahrtrichtungen: Braunschweig Hbf - Lehrte - -Hannover Hbf, Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Hannover Hbf sowie Braunschweig Hbf - Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf. Dieses Verbot gilt auch für IC- und ICE-Verbindungen.
Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Hannover 96 - Eintracht Braunschweig eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen / Bahnhöfen einschließlich der Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte aufhalten. Das Mitführen und Benutzen der vorgenannten Gegenstände sowie von Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist im Geltungszeitraum verboten.
Einhaltung wird überwacht
Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung drohen Platzverweis und Beförderungsausschluss. Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Begründung für den Erlass dieser Verfügung kann der Gefahrenprognose entnommen werden.
Das sagt der Präsident
Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, positioniert sich mit Blick auf das bevorstehende Niedersachsen-Derby:
"Ich setze darauf, dass sich bei der bevorstehenden Fußballspielbegegnung Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig der grundsätzlich positive Trend im Fußballfanreiseverkehr mit einer rückläufigen Anzahl an gewaltsamen Ausschreitungen und Straftaten fortsetzt. Die Bahnreisenden können sich auf die Bundespolizei in Hannover verlassen. Unsere einsatzführende Bundespolizeiinspektion Hannover ist gut vorbereitet und handlungsfähig. Sicherheitsstörungen und gefährliche Gegenstände sowie Pyros auf den An- und Abreisewegen werden wir nicht akzeptieren und im Bedarfsfall konsequent dagegen vorgehen. Darüber hinaus nutzen wir die Synergieeffekte mit unseren Sicherheitspartnern, um gemeinsam für die Sicherheit am Spieltag Sorge zu tragen. Ich gehe davon aus, dass die beiden beteiligten Vereine sowie alle Fans ihren Teil zu einer störungsfreien Fußballbegegnung beitragen werden."

