Niedersachsen. In der Bund-Länder-Konferenz am heutigen Mittwoch hat man sich auf eine stufenweise Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt. In Niedersachsen will man die ersten Lockerungen in der neuen Corona-Verordnung verankern, die voraussichtlich am 24. Februar in Kraft tritt. Das teilte Ministerpräsident Stephan Weil am Abend in einem Presse-Statement mit.
Ab Mitte nächster Woche sollen in Niedersachsen private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin. Sport- und Kulturveranstaltungen werden bereits in diesem ersten Schritt von einer deutlich größeren Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden können als bislang, die 500er Grenze fällt. Zudem soll in einigen Bereichen von 2G wieder auf 3G gewechselt werden. Im ÖPNV und im Einzelhandel bleibt es bei einer FFP2-Masken-Pflicht. Weitere Details der nächsten Corona-Verordnung sollen am morgigen Donnerstag in einer Pressekonferenz erläutert werden.
Stufenmodell wird aufgegeben
In der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz hätten die Länderchefs und die Bundesregierung einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. An den in diesem Zusammenhang avisierten Zeitabständen (bis zum 4. März, bis zum 19. März, ab dem 20. März) wird Niedersachsen sich zukünftig orientieren. Das bisherige, streng an Schwellenwerten orientierte Stufenmodell werde aufgegeben. „Niedersachsen wird auch weiterhin im Team Vorsicht bleiben“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landesregierung werde vor jedem Lockerungsschritt genau prüfen, ob die Corona-bedingten Krankenhauszahlen oder die Intensivstationsbelegungen eine problematische Entwicklung nehmen. Weil: „Noch ist nicht absehbar, wie sich die Lockerungen auf das Pandemiegeschehen auswirken werden. Außerdem besteht eine gewisse Restunsicherheit darin, dass die Infektionen aktuell von den jüngeren in die älteren Jahrgänge übergehen.“ Zwar sind in Niedersachsen mehr als 90 Prozent der über 60-jährigen vollständig geimpft und mehr als 79 Prozent auch ‚geboostert‘, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Hospitalisierungswerte in den nächsten Wochen noch einmal ansteigen.
Stephan Weil machte deutlich, dass das bundesweite Infektionsschutzgesetz zum 19. März ausläuft. Gibt es keinen Ersatz, würde den Ländern jede rechtliche Grundlage für einschränkende Maßnahmen genommen. Im heutigen Beschlusses hätten der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übereinstimmend festgestellt, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Hierzu gehörten aus Sicht der Länder insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus sowie Möglichkeiten für Schulen und Kindertageseinrichtungen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen). Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
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