Osnabrück. Stadt und Landkreis Osnabrück haben vor erhöhter Waldbrandgefahr gewarnt. Das teilten Stadt und Landkreis am Dienstag mit.
Wegen der anhaltenden Trockenheit seien die Wälder in der Region stark ausgetrocknet, sodass Brände sich rasch ausbreiten könnten.
Bereits gesetzlich verboten sind demnach vom 1. März bis zum 31. Oktober das Rauchen und das Entzünden von Feuer in Wäldern, Mooren, Heiden und deren unmittelbarer Umgebung. Auf öffentlichen Grünflächen der Stadt sind offene Feuerstellen ganzjährig untersagt.
Zusätzlich haben Stadt und Landkreis Verordnungen erlassen: Im Stadtgebiet gilt ein vollständiges Verbot des Grillens, des Entzündens von Feuer und des Rauchens am Schinkelberg sowie am Rubbenbruchsee. Waldgebiete dürfen nicht durchfahren werden, Kraftfahrzeuge dürfen nur auf offiziellen Parkflächen abgestellt werden.
Im Landkreis gelten dieselben Regelungen in Wäldern, Mooren, Heidegebieten und deren unmittelbarer Umgebung; dort ist auch das Mitführen von Grillgeräten und Grillanzündern verboten.
Beim Grillen auf den übrigen öffentlichen Grünflächen der Stadt weisen die Behörden darauf hin, dass nur handelsübliche Holzkohlegrills erlaubt sind und zwischen Glut und Grasnarbe mehr als 30 Zentimeter Abstand liegen müssen. Einweggrills sind generell unzulässig.
Angesichts der aktuellen Brandgefahr wird empfohlen, auch auf den rechtlich freigegebenen Flächen derzeit auf das Grillen zu verzichten. Wer eine Rauchentwicklung oder einen Brand entdeckt, soll sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 alarmieren.
Erhöhte Waldbrandgefahr in Osnabrück und Umgebung
Stadt und Landkreis Osnabrück haben vor erhöhter Waldbrandgefahr gewarnt.
Wald (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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