Leistungsbetrug in Osnabrück aufgedeckt

Das Amtsgericht Osnabrück hat einen Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

von


Polizei (Archiv)
Polizei (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück hat einen Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das teilte das Hauptzollamt Osnabrück mit.


Der Mann hatte Sozialleistungen kassiert, obwohl er einer Arbeit nachging. Der Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Am 12. Februar 2024 nahm er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Jobcenter zu melden. Dadurch erhielt er für die Monate März bis Mai 2024 insgesamt 1.552,67 Euro zu Unrecht.

Es handelte sich um einen Wiederholungsfall. Aufgeflogen war der Betrug durch einen automatisierten Datenabgleich. Dabei gleicht die Bundesagentur für Arbeit Daten von Leistungsempfängern mit den Beschäftigungsdaten der Rentenversicherung ab.

Das Jobcenter Osnabrück informierte daraufhin das Hauptzollamt, das die Ermittlungen aufnahm. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


Weitere spannende Artikel

Themen zu diesem Artikel


Justiz Kriminalität