Pedelec-Fahrerin bei Unfall in Westoverledingen lebensgefährlich verletzt

Bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Moorstraße/Domänestraße in Westoverledingen ist eine 82-jährige Pedelec-Fahrerin lebensgefährlich verletzt worden.

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Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv)
Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Westoverledingen. Bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Moorstraße/Domänestraße in Westoverledingen ist eine 82-jährige Pedelec-Fahrerin lebensgefährlich verletzt worden. Das teilte die Polizeiinspektion Leer/Emden mit.


Der Unfall ereignete sich am 5. November gegen 14:20 Uhr. Nach bisherigem Ermittlungsstand befuhr die 82-Jährige die Moorstraße und beabsichtigte, die Domänestraße im Kreuzungsbereich zu überqueren. Dabei übersah sie offenbar eine von links kommende, vorfahrtsberechtigte 49-jährige Fahrerin eines Opel.

Im Kreuzungsbereich kam es daraufhin zum Zusammenstoß. Die Pedelec-Fahrerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde nach einer Erstversorgung vor Ort in ein Krankenhaus gebracht.

Die Pkw-Fahrerin erlitt einen Schock und wurde ebenfalls betreut. Die Höhe des Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an. Am 4. November kontrollierten Polizeibeamte gegen 12:25 Uhr einen 60-jährigen Audi-Fahrer in der Großwolder Straße in Westoverledingen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Die Weiterfahrt wurde ihm daraufhin untersagt. Gegen den Mann wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die weiteren Ermittlungen dauern an. Am 4. November ist zwischen 9:30 Uhr und 10:00 Uhr die Geldbörse einer 35-jährigen Kundin in einem Einzelhandelsgeschäft in der Ostertorstraße in Uplengen entwendet worden. Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um bislang unbekannte Täter.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zur Tat geben können, sich bei der Polizei zu melden.

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