Urteil wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung rechtskräftig

Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich gegen eine 65-jährige Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung ist rechtskräftig.

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Bundesgerichtshof (Archiv)
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Rhauderfehn. Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich gegen eine 65-jährige Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrauschs und Bedrohung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen.


Die Frau war zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Februar 2025 hatte die Angeklagte in ihrer Wohnung in Rhauderfehn mit einem Bekannten große Mengen Alkohol konsumiert. Im Laufe der Nacht schlug sie dem Mann unvermittelt mit einer Weinflasche auf den Kopf und stach ihm mit einem Küchenmesser ins Gesicht.

Der Geschädigte erlitt eine tiefe Verletzung, konnte jedoch einen weiteren Angriff abwehren. Die Angeklagte informierte später die Rettungsleitstelle, wodurch der Mann gerettet werden konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte bereits zu Beginn des Alkoholkonsums damit rechnete, in einen Zustand erheblicher Einschränkung ihrer Steuerungsfähigkeit zu geraten.

Daher erfolgte die Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Zudem hatte die Angeklagte im Dezember 2024 eine Nachbarin mit einem Messer bedroht.


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