Niedersachsenderby: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Fußballfans, die am Sonntag zum Derby nach Braunschweig reisen, sollten ein Verbot der Bundespolizeidirektion Hannover beachten. Davon betroffen sind allerdings auch andere Reisende.

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Symbolbild. | Foto: Sabine Pölzl

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Region. Am kommenden Sonntag ist es soweit: Eintracht Braunschweig und Hannover 96 treffen sich in der Löwenstadt zum traditionsreichen Derby. Das nimmt die Bundespolizeidirektion Hannover zum Anlass, um eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen/Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen zu erlassen. Diese hat sie nun in einer Pressemitteilung veröffentlicht.



Die Allgemeinverfügung gilt demnach am 25. Oktober 2026 in den Zeiträumen von 6 Uhr bis 13:30 Uhr sowie von 15 Uhr bis 20:30 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst in den genannten Zeiträumen alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenverbindungen der Deutschen Bahn AG 1730/1750, Hannover Hbf - Braunschweig Hbf, Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf, Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf sowie Hannover - Goslar - Braunschweig in beiden Fahrtrichtungen. Dieses Verbot gilt auch für IC- und ICE-Verbindungen.

Auch Vermummen verboten


Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig – Hannover 96 eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen/Bahnhöfen einschließlich der Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte aufhalten. Das Mitführen und Benutzen der vorgenannten Gegenstände sowie von Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist im Geltungszeitraum verboten.

Beförderungsausschluss droht


Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende(n) Zugverbindung(en) sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 5 Abs. 2 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.

Polizei will entschlossen handeln


Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, positioniert sich mit Blick auf den bevorstehenden Einsatz: "Für das anstehende Niedersachsenderby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 25. Oktober 2026 setzen wir grundsätzlich auf ein friedliches und faires Verhalten aller Beteiligten. Wir werden - unter operativer Verantwortung der Bundespolizeiinspektion Hannover - mit starken Kräften für die Sicherheit im Bahnverkehr im Einsatz sein. Bei erkannten Störungen und Gefahrenlagen werden wir lageangepasst, konsequent und entschlossen handeln, um die Sicherheit aller Reisenden im größtmöglichen Umfang zu gewährleisten. Straftäter und Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden oder erheblich stören, werden wir in enger Abstimmung mit unseren Sicherheitspartnern konsequent vom Reiseverkehr ausschließen."

Bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Fangruppen können aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses beider Vereine zueinander Ausschreitungen, körperliche Auseinandersetzungen und strafbare Handlungen wie beispielsweise Körperverletzungsdelikte nicht ausgeschlossen werden. In diese Auseinandersetzungen können auch unbeteiligte Reisende einbezogen und womöglich verletzt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potenziell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.