Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verteidigt die Anwendung des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter bis 20 Jahre.
"Die Forschung belegt ganz klar, dass gerade die Entwicklung der Gehirnareale, die dafür da sind, die eigenen Handlungen zu bewerten und nötigenfalls zu stoppen, nicht mit 18 Jahren abgeschlossen ist", sagte Limbach der "Rheinischen Post". "Häufig auch nicht mit 21 Jahren - oft erst mit Mitte 20." Die Möglichkeit, das in einer Übergangszeit von 18 bis 20 Jahren noch zu prüfen und zu berücksichtigen, sei richtig. Das Jugendstrafrecht sei wissenschaftlich fundiert. Er verstehe, dass schlimme Verbrechen die Gesellschaft aufwühlten. Man solle darüber diskutieren, wie man mit jungen Tätern umgehe. Aber die guten Argumente für das Jugendstrafrecht gälten weiter.
Ob es angewendet wird oder nicht, darüber entschieden Richter unabhängig, und es stehe ihm nicht zu, das zu bewerten, sagte Limbach außerdem. Es sei ihm aber wichtig klarzustellen: Auch im Jugendstrafrecht seien harte, langjährige Haftstrafen möglich. Man könne Jugendliche auch in Untersuchungshaft nehmen. Bei Heranwachsenden ab 18 Jahren gälten dafür die gleichen Voraussetzungen wie im Erwachsenenstrafrecht.
NRW-Justizminister verteidigt Jugendstrafrecht für Heranwachsende
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) verteidigt die Anwendung des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter bis 20 Jahre. "Die Forschung belegt ganz klar, dass gerade die Entwicklung der Gehirnareale, die dafür da sind, die eigenen Handlungen zu bewerten und nötigenfalls zu stoppen, nicht mit 18 Jahren abgeschlossen ist", sagte Limbach der "Rheinischen Post".
Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur
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