NRW-Landesregierung verhängt Nachbesetzungsstopp

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will frei werdende Stellen künftig nicht mehr in vollem Umfang nachbesetzen.

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Landtag von Nordrhein-Westfalen (Archiv)
Landtag von Nordrhein-Westfalen (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will frei werdende Stellen künftig nicht mehr in vollem Umfang nachbesetzen. Das geht aus einem Schreiben von Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) an die Ministerien hervor, über das die "Rheinische Post" in ihrer Samstagsausgabe berichtet.


Demnach hat die Landesregierung "vor dem Hintergrund der im Haushaltsvollzug 2024 bestehenden Risiken sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite" bereits Ende Mai für alle Ministerien einen Nachbesetzungsstopp verhängt. "Zur sparsamen Bewirtschaftung der Personalausgaben gilt ab sofort in den Ministerien eine Wiederbesetzungssperre bis zum 31. Dezember 2024 für jede dritte zum 1. Juni 2024 freie und für jede zweite ab dem 1. Juni 2024 freiwerdende Planstelle und Stelle." Die Ministerien haben nun bis Ende August Zeit, dem Finanzressort zu melden, welche Stellen von der Maßnahme betroffen sind.

Zusätzlich sollen Überlegungen angestellt werden, wie Büroflächen reduziert beziehungsweise besser genutzt werden könnten. Ziel ist es demnach, dass künftig nur noch 80 Prozent der Flächen benötigt werden. Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten des New Work, also etwa vom Arbeiten im Homeoffice sowie der Nutzung von Co-Working-Spaces. Auch müssen bei allen Großbauprojekten des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW mit einem Volumen von 100 Millionen Euro und mehr "die Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse optimiert werden".

Sonderwünsche gehören damit der Vergangenheit an, ist doch die Rede von "elementaren baufachlichen Mindeststandards", "der Reduzierung von nutzerspezifischen Kriterien" und einfacher Funktionalität. Optendrenk setzt den Rotstift auch bei großen Ausgaben an, die über das aktuelle Haushaltsjahr hinaus reichen. Übersteigen diese den Wert von fünf Millionen Euro, müssen sich die Ministerien die Verpflichtungsermächtigungen dafür künftig vom Finanzminister genehmigen lassen. Zudem sollen sie selbst sogenannte Bewirtschaftungserlasse verfügen und diese ebenfalls vorlegen.

Kritik kam von der Opposition: FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sagte der "Rheinischen Post", unklar bleibe die Erforderlichkeit der drastischen Maßnahmen, da der Finanzminister doch unlängst angekündigt habe, Haushaltslöcher aufgrund von Steuerausfällen mit neuen Schulden stopfen zu wollen. "Dient die Neuverschuldung tatsächlich nur dem Ausgleich von Mindereinnahmen, oder werden von CDU und Grünen neue vermeintliche Wohltaten finanziert?", fragte Witzel.


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