ÖPNV und Technik: Das gilt, wenn das Handyticket streikt

Viele Menschen in der Region sind mit Bus und Bahn unterwegs und nutzen dafür Ticketapps. Doch was ist, wenn die Technik streikt?

Die BSVG-App.
Die BSVG-App. | Foto: Sabine Pölzl

Braunschweig. Viele Menschen in der Region nutzen mittlerweile ein Handyticket - es ist praktisch, das Mobiltelefon haben die meisten ohnehin immer dabei und man benötigt kein Bargeld, um den ÖPNV zu nutzen. Doch was ist, wenn die Technik streikt und man das elektronische Ticket bei der Kontrolle nicht vorzeigen kann? regionalHeute.de hat bei der BSVG nachgefragt, wie solche Fälle dort geregelt sind.



Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss ein gültiges Ticket dabeihaben und dieses auch vorzeigen können. Dazu gehört beispielsweise auch, dass der Akku des Handys genügend geladen ist oder der Fahrgast die Entsperr-PIN der App weiß, um sie im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen. Kann man bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket zeigen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höe von 60 Euro fällig. Fahrgäste, die eigentlich ein Ticket haben, dieses bei einer Kontrolle aber nicht vorzeigen können (zum Beispiel weil der Handyakku leer ist oder weil sie keine Internetverbindung haben), können ihren Fahrschein innerhalb einer Woche nachreichen und das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 auf 7 Euro reduzieren.

Das gilt, wenn die App eine Störung hat


Wer sein Ticket aufgrund einer technischen Störung der App nicht vorzeigen kann, muss laut BSVG kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen – auch nicht in Höhe von 7 Euro. Ob eine technische Störung vorliegt, kann die BSVG im Hintergrundsystem des technischen Dienstleisters nachvollziehen. Dort kann durch das Verkehrsunternehmen auch geprüft werden, ob der Fahrgast zum Zeitpunkt der Kontrolle über ein aktives Ticket verfügt hat. Die Kontrolleure in den Fahrzeugen haben allerdings keinen Zugang zu diesem System. Der betroffene Fahrgast muss sich in diesem Fall an den Kundenservice der BSVG wenden. Der Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB), dem die BSVG angehört, betreibt verbundweit einen Kundenservice, der alle Fragen zur App beantwortet. Dieser ist unter info@vrb-online.de erreichbar.