Peine. Das Amtsgericht Peine hat einen 57-Jährigen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze zu je 60 Euro verurteilt. Das berichtet ein Pressesprecher auf Anfrage von regionalHeute.de. Dem Mann war unter anderem vorgeworfen worden, zwischen dem 30. April und dem 5. Juni 2020, seinen Hund geschlagen zu haben. Bei dem Hund handelte es sich um einen etwa 50 Kilogramm schweren, 5-jährigen weißen Maremmen-Abruzzen-Schäferhund-Rüden.
Der 57-Jährige wurde wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.200 Euro verurteilt. Ferner darf er für zwei Jahre kein Tier halten. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, dass er seinen Hund nicht artgerecht gehalten hatte. So sei der Hund in zu dunklen Räumen gehalten worden und das Auslaufgelände solle verkotet gewesen sein.
Mann schlug Hund mit Koffer
Der Angeklagte hatte zudem seinen Hund, trotz zweier körperlicher Beschwerden, nicht zum Tierarzt gebracht. Der Hauptvorwurf war jedoch, dass der Mann, zumindest bei vier Begebenheiten den Hund mit einem Werkzeugkoffer geschlagen beziehungsweise den Hund mit dem Knie in das Gesicht getreten habe. Das Verfahren wurde angestoßen durch eine Anzeige eines Nachbarn an das Veterinäramt, das darauf am 2. und 5. Juni 2020 zwei Hausbesuche durchführte. Hierbei wurden die Tatvorwürfe festgestellt. Der Hund selbst wurde vom Angeklagten im Oktober 2020 privat abgegeben.
Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 15 Euro erlassen. Hiergegen hatte der Angeklagte zunächst unbeschränkten Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung wurde der Einspruch dann auf die Höhe der Strafe beschränkt, mit dem Ziel einer Verurteilung unter 90 Tagessätzen. Damit räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein, was sich strafmindernd auswirkte. Nun ist der 57-Jährige strafrechtlich unvorbelastet. Aufgrund seiner Einkommensverhältnisse wurde die Tagessatzhöhe jedoch auf 60 Euro erhöht.
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