Peine. Seit dem 25. Januar 2023 werden die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Peine mit der Veranlagung der Grundsteuer und Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2023 zugestellt. Dies teilte die Stadt mit.
Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Peine (Hebesatzsatzung) beschlossen, die mit einer Änderung des Grundsteuerhebesatzes zum 1. Januar 2023 einhergeht.
Eigentümer, die bis zum 4. Februar 2023 keinen Bescheid erhalten haben oder Unstimmigkeiten in den persönlichen Angaben feststellen, können sich an die Abgabenabteilung unter der Telefonnummer (05171) 49-9319 (bei Grundstücken der Kernstadt) oder (05171) 49-9322 (bei Grundstücken in den Ortschaften) melden.
Bankverbindung
Bei Mitteilungen oder Änderungen der Bankverbindung, können sich Eigentümer alternativ auch direkt an die Stadtkasse Peine – Buchhaltung – unter der Nummer (05171) 49-9388 wenden.
Der entsprechende Vordruck für das SEPA-Basislastschriftmandat ist steht auch auf der städtischen Internetseite www.peine.de als Download zur Verfügung.
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