Abgabenbescheide 2024 werden zugestellt

Einige Dinge werden sich in diesem Jahr ändern.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Seit dem 24. Januar 2024 werden die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Peine mit der Veranlagung der Grundsteuer und Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2024 zugestellt. Dies teilte die Stadt mit.



Hier gibt es Veränderungen: Der Rat der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2023 die sechsundzwanzigste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Peine beschlossen. Bereits am 24. März 2022 hat der Rat der Stadt Peine eine Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Peine (Hebesatzsatzung) beschlossen, die mit einer Änderung des Grundsteuerhebesatzes zum 1. Januar 2024 einhergeht.

Weitere Informationen


Eigentümer, die bis zum 3. Februar 2024 keinen Bescheid erhalten haben oder Unstimmigkeiten in den persönlichen Angaben feststellen, können sich an die Abgabenabteilung wenden unter der Telefonnummer 0 51 71- 49 9 319 (bei Grundstücken der Kernstadt) oder 0 51 71 – 49 9 322 (bei Grundstücken in den Ortschaften).

Bei Mitteilungen oder Änderungen der Bankverbindung, können sich Eigentümerinnen und Eigentümer alternativ auch direkt an die Stadtkasse Peine – Buchhaltung – unter der Telefonnummer 0 51 71 – 49 9 388 wenden.

Der entsprechende Vordruck für das SEPA-Basislastschriftmandat steht auch auf der städtischen Internetseite www.peine.de als Download zur Verfügung.


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