Peine. Für die Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft im Landkreis Peine stehen Fördermittel in einer Gesamthöhe von 323.131 Euro zur Anschaffung von Corona-Schutzausrüstung zur Verfügung. Die Mittel sind Teil eines 20 Millionen Euro umfassenden Pakets des niedersächsischen Kultusministeriums, mit dessen Hilfe an den Schulen in Niedersachsen größtmögliche Sicherheitsstandards zur Vermeidung weiterer Corona-Infektionen erreicht werden sollen. Bis zum 30. Juni 2021 können die Fördergelder durch den Landkreis Peine, die Stadt Peine oder die Gemeinden als jeweilige Schulträger beantragt werden. Auch eine rückwirkende Beantragung für bislang angeschaffte Schutzausrüstung ist rückwirkend bis zum Stichtag 17. November möglich. Dies teilt das Wahlkreisbüro von Christoph Plett mit.
Die Fördermittel des Kultusministeriums seien abhängig von den Schülerzahlen in den jeweiligen Landkreisen, Städten und Gemeinden, für jede Schülerin und jeden Schüler stehe die gleiche Fördersumme zur Verfügung.
Der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett (CDU) äußert sich erfreut, mahnt aber auch die zügige Bereitstellung der Gelder an: „Unsere Schulen stehen vor der großen Herausforderung, den Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Unterricht anzubieten, sie teilweise auch in Präsenz beziehungsweise im Wechselmodell auf anstehende Prüfungen vorzubereiten, und gleichzeitig das Risiko einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren. Die Schulträger jetzt endlich mit ausreichend Budget zur Anschaffung von Sicherheitsausrüstung auszustatten, ist absolut richtig und wichtig, aber auch längst überfällig. Ich erwarte von Landkreis, Stadt und Gemeinden eine kurzfristige Abstimmung mit den Schulen zur schnellstmöglichen Beantragung der Mittel. Gleichzeitig nehme ich das Kultusministerium bei der versprochenen bürokratiearmen Umsetzung inklusive Sofortüberweisungen eines Teils der Mittel beim Wort. Wenn unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer zum Teil wieder in der Schule sind, haben Sie den berechtigten Anspruch darauf, dass dort für größtmögliche Sicherheit gesorgt ist.“
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