Armbrustschütze von Peine soll in Psychiatrie

Im Juni war ein Mann mit einer Armbrust am Peiner Bahnhof aufgetaucht und hatte auf Passanten gezielt. Ein Mann wurde von einem ArmbrustPfeil im Rücken getroffen.

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Symbolfoto | Foto: Alexander Panknin/Pixabay

Peine. Im Juni sorgte ein mit einer Armbrust bewaffneter Mann am Peiner Bahnhof für Angst und Schrecken. Der 29-jährige Täter hatte Passanten bedroht und auf einen Mann geschossen. Wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim mitteilt, soll der Mann jedoch nicht wegen versuchtem Totschlag belangt werden. Vielmehr werte die Staatsanwaltschaft den Fall als gefährliche Körperverletzung und hat einen Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens gestellt.



Wie es einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim heißt, werde dem Beschuldigten vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung und eine Bedrohung begangen zu haben, als er am 17. Juni am Hauptbahnhof Peine mit einer Armbrust auf einen Mann geschossen haben soll, in dessen Rücken der Pfeil dann stecken blieb.

Täter lässt von Vorhaben ab


Während der Zeuge fliehen konnte, soll der Beschuldigte diesen verfolgt haben. Auf seinem Weg soll er einen weiteren Mann mit der Armbrust bedroht haben. Dabei habe er den Eindruck erweckt, dass er mit der geladenen Armbrust auf den Kopf des weiteren Zeugen schießen werde. Der Beschuldigte habe sich jedoch kurze Zeit später wieder auf die Verfolgung des verletzen Zeugen gemacht, den er dann im Bahnhofsgebäude angetroffen haben soll. Obwohl ihm eine weitere Schussabgabe möglich gewesen sein soll, habe er dann von der weiteren Tatausführung Abstand genommen. Anschließend kam es dann zur Festnahme des Beschuldigten.


Die Staatsanwaltschaft wertet die Schussabgabe nunmehr als gefährliche Körperverletzung. Hinsichtlich eines versuchten Totschlages habe der Beschuldigte erkannt, dass die einmalige Schussabgabe nicht ausreichend sei, um den Tod des Zeugen herbeizuführen. Trotz der bestehenden Möglichkeit weitere Schüsse abzugeben, habe der Beschuldigte dann freiwillig weitere Handlungen eingestellt, sodass anzunehmen sei, dass er strafbefreiend vom versuchten Totschlag zurückgetreten ist.

Gutachten stellt psychische Erkrankung fest


Es wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen. Im Rahmen der Erkrankung sei es zu Wahrnehmung von Stimmen gekommen, die den Beschuldigten zur Tötung von Menschen aufgefordert haben sollen.

Das Sicherungsverfahren soll dazu dienen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In einem solchen befindet er sich bereits vorläufig aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Hildesheim. Diesbezüglich kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass weitere erhebliche Straftaten von dem Beschuldigten aufgrund der Erkrankung zu erwarten seien.


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