Hannover. Die Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag, CDU und SPD, bringen in dieser Woche einen Entschließungsantrag in den Landtag ein, der die Landesregierung dazu auffordert, durch möglichst schlanke Verfahren und eine unbürokratische Handhabung zum Gelingen des „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ beizutragen. Im Bundeshaushalt 2019 wurden hierfür Mittel bereitgestellt.Das teilt der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett mit.
Immer häufiger werden Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte während ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalt, Beleidigungen und Übergriffen. Oftmals müssen sie anschließend als Zeugen vor Gericht aussagen. Deshalb soll mit Hilfe des Rechtsschutzfonds jedem Helfer in dieser belastenden Situation anwaltlicher Beistand vor Gericht zugesichert werden, unabhängig davon, ob er seine Rechte und Pflichten selbst wahrnehmen kann, oder nicht.
Die in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen haben bereits signalisiert, an einer praxisgerechten Formulierung mitwirken zu wollen. Außerdem soll der „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ offensiv bekannt gemacht werden, um Angriffen auf Ehrenamtliche von Anfang an entgegenzuwirken. „Wir dürfen Menschen, die sich bedingungslos für andere einsetzen, nicht im Stich lassen“, so Christoph Plett.
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