Hannover. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben einen Antrag in den Niedersächsischen Landtag eingebracht, der Hass, Drohungen und Gewalt im öffentlichen Raum entschieden verurteilt und die Landesregierung dazu auffordert, einen Fünf-Punkte-Plan zu deren Bekämpfung auszuarbeiten. Das teilt der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett mit.
Der Antrag wurde zur weiteren Erörterung an den Ausschuss für Inneres weitergeleitet.
Hintergrund ist die zunehmende Aggressivität, die Rettungskräften und Polizisten, aber auch kommunalen Mandatsträgern entgegengebracht wird. Auch im Landkreis Peine hatte es in der jüngeren Vergangenheit Fälle von Drohungen gegen kommunale Politiker gegeben.
Der Peiner Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Christoph Plett äußerte sich wie folgt hierzu: "In unserem Land gibt es zum Glück sehr viele Menschen, die sich in ihrem Beruf, insbesondere aber ehrenamtlich für die Allgemeinheit engagieren und etwa als Rettungssanitäter oder in der Kommunalpolitik viel von ihrer Freizeit investieren. Dass sich diese Menschen in der Vergangenheit immer häufiger Hass, Drohungen und sogar Gewalt ausgesetzt sehen, ist eine unglaubliche Entwicklung, die ich auf das Schärfste verurteile. Von engagierten Menschen lebt unser alltäglicher Zusammenhalt, sie müssen daher bestmöglich geschützt werden. Den Antrag der Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Erarbeitung eines Fünf-Punkte-Plans zur Bekämpfung von Hass und Gewalt begrüße ich daher ausdrücklich."
Der 5-Punkte-Plan soll umfassen:
- Anerkennung und Wertschätzung der kommunalen Beschäftigten und Beamten sowie von kommunalen Politikern und eine Aufklärungskampagne durch die Kommunalen Spitzenverbände mit dem Schwerpunkt Social Media,
- Handreichung des Landeskriminalamts mit Tipps, wie man sich selbst vor Angriffen schützt,
- konsequentes Anzeigen von Bedrohungen und Übergriffen,
- weiterhin konsequente Strafverfolgung,
- Selbstverpflichtung der Politik zum respektvollen Umgang untereinander.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung gebeten werden,
- zu prüfen, ob durch eine Klarstellung in den §§113/114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte/Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) oder durch eine passgenauere Definition des Amtsträgerbegriffs im StGB die Sanktionierbarkeit von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger, Rettungskräfte und Ehrenamtliche verbessert werden kann,
- den Landespräventionsrat in geeigneter Weise in die Lage zu versetzen, mit seinen Mitteln gegen Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger mitzuwirken,
- die Einführung eines Opferbeauftragten prüfen, an den sich insbesondere diejenigen wenden können, die im öffentlichen Leben stehen und so als „Repräsentanten des Staates“ mit Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt konfrontiert wurden.
- zu prüfen, ob der Gewalt mit organisatorischen und baulichen Maßnahmen (zum Beispiel: Jobcenter, Ausländerbehörden, Ordnungs-, Veterinär- oder Sozial- und Jugendämter) entgegengewirkt werden kann und wie die Kommunen dabei unterstützt werden können.
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