Defektes Licht führt zur wilden Verfolgungsjagd

Begleitet von zwei Frauen lotste der führerscheinlose 24-Jährige die Beamten auch über die B444 und B65. Eine Versicherung hatte er auch nicht.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Peine. In Peine kam es in der Nacht zu Mittwoch, gegen 0:40 Uhr, zu einer Verfolgungsjagd, die die Polizei auch über die B444 und B65 führte. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.


Einer Besatzung eines Funkstreifenwagens fiel im Bereich der Woltorfer Straße/Hans-Gallinis-Straße ein Mazda auf, bei dem eine defekte
Beleuchtung festgestellt wurde. Der Fahrer wurde anfänglich von den Beamten auf den Fahrzeugmangel angesprochen. Daraufhin versuchte der Fahrer, sich einer Kontrolle zu entziehen. Die Polizei nahm unverzüglich die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Die Fahrt führte auch über die B444 und B65. Zwischenzeitlich beteiligten sich mehrere Fahrzeuge der Polizei an der Verfolgung.

Auf der Flucht vor der Polizei erreichte der Fahrer hohe Geschwindigkeiten innerhalb des Stadtgebietes. Die Verfolgung des flüchtenden Fahrzeuges dauerte über eine Strecke von mehreren Kilometern. Der Fahrer missachtete auch das Rotlicht einer Ampel. In der Ortschaft Dungelbeck verlor der Fahrer in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen Wagen und kam im weiteren Verlauf nach links von der Fahrbahn ab. Er stieß auf der Straße Alte Landstraße/K47 gegen einen Verteilerkasten, der erheblich beschädigt wurde. Der Fahrer versuchte nach dem Unfall zu Fuß zu flüchten, konnte jedoch von den Beamten eingeholt und gestellt werden.

Untersuchungshaft konnte nicht begründet werden


Als Fahrer konnte ein 24 Jahre alter Mann festgestellt werden, im Auto befanden sich zudem zwei Frauen im Alter von 17 und 23 Jahren. Alle Insassen blieben unverletzt, der Fahrer ist in Deutschland nicht gemeldet. Die Ermittlungen der Polizei ergaben zudem, dass der Wagen ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt wurde. Zudem konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.


Die Polizei ermittelt gegen den Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie einer Verkehrsunfallflucht. Die minderjährige Frau wurde an das Jugendamt übergeben. Das Auto musste abgeschleppt werden. Gegen den Fahrer konnten aber Haftgründe für eine Untersuchungshaft nicht begründet werden.


mehr News aus Peine


Themen zu diesem Artikel


Unfall Unfall Peine Verkehr Polizei