Entsorgung von Fallwild: Vergütung statt Steuererleichterung

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Für jedes entsorgte überfahrene Tier bekommen Jäger 75 Euro. Symbolfoto: Alexander Panknin
Für jedes entsorgte überfahrene Tier bekommen Jäger 75 Euro. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Peine. Wildtiere, die durch einen Verkehrsunfall zu Tode kommen, gehören zum sogenannten "Fallwild". Dessen Entsorgung wurde im Landkreis Peine jahrelang durch die Jägerschaft kostenlos übernommen. Da diese Bereitschaft aber zurückgegangen ist, hatte die AfD im Kreistag beantragt, jene Jäger, die sich an der Fallwildentsorgung beteiligen, steuerlich zu entlasten. Doch dies ist offenbar nicht mehr nötig.


Aus einer Stellungnahme der Verwaltung, die am Montag im Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz behandelt wird, geht hervor, dass mittlerweile eine vertragliche Regelung mit der Jägerschaft existiert.

Für die Entsorgung von Fallwild an Straßen sei der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich. Zum 1. Januar 2018 habe die Landesstraßenmeisterei mit der Jägerschaft vereinbart, dass die Entsorgung von verunfalltem Schalenwild an Bundes- und Landesstraßen mit 75 Euro pro Stück vergütet wird. Der Landkreis Peine habe bereits zum 1. Juli mit der Jägerschaft eine gleichlautende Vereinbarung für Kreisstraßen geschlossen.

Vergütung bringt den Jägern mehr Geld


Der Landkreis rechnet nun mit Erstattungen von jährlich mindestens 8.000 Euro für Bundes- und Landesstraßen und 8.000 Euro für Kreisstraßen zu rechnen ist. Insgesamt sei daher damit zu rechnen, dass die jeweiligen Jagdpächter für die Fallwildentsorgung mit jährlich mindestens 16.000 Euro entschädigt würden. "Auch wenn die Aufwendungen nicht nur den Landkreis Peine betreffen, so liegt dieser Wert doch deutlich über den im AfD-Antrag aufgeführten 50 Prozent der jährlichen Jagdsteuer", so die Verwaltung.

Mit der gewählten Maßnahme erfolge eine Entschädigung der Jägerschaft individuell nach der vorhandenen Inanspruchnahme für die Fallwildentsorgung. Eine Begrenzung auf 50Prozent der Jagdsteuer würde dazu führen, dass die Höhe der Erstattungen pro Fallwild in Abhängigkeit zur Anzahl des Fallwildes schwanken würde.Die benötigten Finanzmittel sollen vom Fachdienst Straßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht aus den regulären Ansätzen der Kreisstraßenunterhaltung finanziert werden.


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