Fahrradfahrer bei Unfall leicht verletzt


Fahhradfahrer müssen bei einem Fußgängerüberweg von ihrem Fahrrad absteigen und die Straße zu Fuß überqueren. Foto: Alexander Panknin
Fahhradfahrer müssen bei einem Fußgängerüberweg von ihrem Fahrrad absteigen und die Straße zu Fuß überqueren. Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Peine. Am Dienstagvormittag wurde auf dem Schwarzen Weg an der Einmündung zur Lessingstraße ein 77-jähriger Mann bei einem Unfall leicht verletzt.


Der Mann wollte mit seinem Fahrrad den dortigen Fußgängerüberweg überqueren und achtete dabei nicht auf das Auto, das von einer 56-Jährigen gefahren wurde. Es kam zu einem Zusammenstoß, in deren Folge der Mann leicht verletzt und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beträgt zirka 2.000 Euro.

Wichtiger Hinweis der Polizei


Die Polizei weist darauf hin, dass für Fahrradfahrer kein Vorrecht an Fußgängerüberwegen, wie für Fußgänge besteht. Radfahrer müssen hier absteigen und den Fußgängerüberweg, wie das Wort auch schon zum Ausdruck bringt, zu Fuß überqueren, um das Vorrecht gegenüber Autofahrern in Anspruch zu nehmen.


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