Fraktion-Mindestgröße: Das sagen die betroffenen Parteien

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Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Hannover/Peine. Die neue niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie die Kommunalparlamente effektiver machen wolle. Unter anderem soll die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt werden. Für die kleineren Parteien könnte das zum Problem werden.


regionalHeute.de fragte bei den Fraktionen an, die derzeit in Stadtrat oder Kreistag nur zwei Mitglieder haben und somit ihren Fraktionsstatus verlieren würden, was die Entscheidung aus Hannover für kleinere Parteien bedeuten würde. Außerdem wollten wir wissen, was ihrer Meinung nach die eigentlichen Beweggründe der Landesregierung für die Gesetzesänderung sein könnten?

Holger Flöge (FDP):



„Die Absicht der Landesregierung, die Mindestgröße von Fraktionen in Kommunalparlamenten von zwei auf drei zu erhöhen, stellt den Versuch der "großen" Parteien dar, den kleinen Parteien die Mitwirkung an der kommunalpolitischen Arbeit zu erschweren. Man muss sich gegenwärtigen, dass in Gemeinden bis 12.000 Einwohnern für drei Sitze mindestens zehn Prozent der Stimmen notwendig sind. dadurch wären kleine Parteien auch weitgehend von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Im Ergebnis bedeutete die Umsetzung der Pläne einen deutlichen Demokratieverlust. Deshalb stoßen die Pläne auf unsere entschiedene Ablehnung."

Falls weitere angefragte Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.


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