Peine. Nach der Bestätigung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei einem zwischen Vöhrum und Hämelerwald gefundenen Kranich, wurde das Virus bei einem weiteren Kranich, der in Adenstedt tot aufgefunden wurde, nachgewiesen. Das berichtet der Landkreis Peine in einer Pressemitteilung.
Im Vergleich zu anderen sehr stark betroffenen Landkreisen sei das Geschehen aber bisher nicht sehr ausgebreitet. Anders als in den Vorjahren wurden bisher nur diese beiden Kraniche, die sich vermutlich während des Vogelzugs infiziert haben, aufgefunden.
Neuer Geflügelpestvirustyp
Von einem Eintrag dieses neuen Geflügelpestvirustyps in die heimische Wildvogelpopulation wird in Peine aufgrund der Fundumstände bisher noch nicht ausgegangen, an den bisherigen Fundorten wurden keine Wildvogelansammlungen beobachtet oder berichtet. Meldungen von Totfunden weiterer Vogelarten, die von der Geflügelpest betroffen sein können, wie Gänse, Enten, Bleßhühnern oder Haubentauchern, Greifvögel, Reihervögeln, Rabenvögeln oder eben den in diesem Seuchenzug stark betroffenen Kranichen, seien bisher ausgeblieben. Bei einem verendeten Uhu in Ilsede wurde die Geflügelpest als Todesursache ausgeschlossen.
Die Kreisverwaltung bittet darum, Meldungen von toten Wildvögeln der oben genannten Arten ausschließlich per E-Mail mit genauen Angaben zu Fundort (optimal mit Karten-Screenshot oder Koordinaten), Tierart, gegebenenfalls weiterer lebender Vögel in der Nähe, sowie Kontaktdaten zur Abklärung von Fragen an: lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de zu senden.
Tiere nicht einfangen!
Auf Versuche, erkrankte Tiere einzufangen, sollte auch aus Tierschutzgründen verzichtet werden: Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren ist zwar selten, aber auch nicht gänzlich auszuschließen, auch können aufgescheuchte infizierte Tiere das Virus in weitere Gebiete verbreiten.
Kleine Singvögel wie Amseln, Meisen, Rotkehlchen, aber auch Tauben gelten als sehr wenig empfänglich für das Virus, weshalb bei einzelnen Funden in der Regel auf eine Abklärungsuntersuchung verzichtet wird. Diese Vögel können einfach im Garten vergraben oder unschädlich beseitigt werden. Bei gehäuften Todesfällen dieser Arten können die Tiere sicher mit einer umgestülpten Tüte ohne Berührung aufgesammelt und zum Veterinäramt zur Untersuchung gebracht werden, um vorherige Kontaktaufnahme wird gebeten.
Maßnahmen für Geflügelhalter
Der Landkreis Peine appelliert auch weiterhin an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich intensiv mit der Situation auseinanderzusetzen und vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung kommt es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an, in Form von Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung sowie dem Verbot des Zutritts Dritter.
Auch soll der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Das kann unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Überspannung der Ausläufe mit engmaschigen Netzen (25 Millimeter Maschenweite) und Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.
Kontakt mit Wildvögeln vermeiden
Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen.
Geflügelhaltung unbedingt anmelden
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses unverzüglich nachgeholt werden.
Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen in der Regel ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des LAVES verwiesen.

                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                
                                