Geflügelpest: Stallpflicht für ganzen Landkreis verhängt

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 10. März in Kraft, teilte der Landkreis am Montag mit.

Hühner sorgen für die Ostereier.
Hühner sorgen für die Ostereier. | Foto: Pixabay

Peine. Kürzlich wurde im Landkreis Wolfenbüttel die Geflügelpest in einen Hausgeflügelbestand eingeschleppt, obwohl in dem Gebiet zuvor keine Fälle bei Wildgeflügel festgestellt wurden. Weitere Ausbruchs- und Verdachtsfälle wurden im näheren Umkreis gemeldet. „Die Dynamik, mit der sich die Geflügelpest aktuell ausgebreitet hat, erfordert es, die Stallpflicht als vorbeugenden Schutz für die Geflügelbestände auf dem Gebiet des gesamten Landkreises Peine anzuordnen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.


Bereits im Februar hatte der Landkreis Peine nach der Feststellung der Geflügelpest bei einer Graugans in Wendeburg – Harvesse eine regional begrenzte Aufstallungspflicht für Geflügel im Umkreis des Fundortes angeordnet. In Folge der jüngsten Witterungsschwankungen und des wiedereinsetzenden Vogelzuges ist es zuletzt jedoch zu einem starken Anstieg der wöchentlichen Fallzahlen von Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel gekommen.

Anstelle der Unterbringung in einem Stall ist auch die Unterbringung unter einer Vorrichtung (Voliere, Umnetzung) möglich, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

Aktualisierte Informationen zum Ausbruchsgeschehen sowie eine Übersichtskarte zu den Aufstallungsgeboten in Niedersachsen und Bremen sind unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. „Da wir mit dem Ende des Vogelzuges erwarten, dass Geflügelpestgeschehens abnimmt, wurde die Aufstallungsanordnung für den Landkreis Peine zunächst bis zum 15. April befristet, abhängig vom Infektionsgeschehen kann aber auch eine Verlängerung erforderlich werden“, berichtet der Kreissprecher.

Zusätzlich zur Aufstallung werden alle Tierhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern. Nach den bisherigen Informationen gilt die hier aufgetretene Form der Geflügelpest als für den Menschen ungefährlich. Im Februar ist allerdings bekannt geworden, dass sich Mitarbeiter einer Geflügelfarm, auf der die Geflügelpest ausgebrochen war, mit dem Virus infiziert hatten. Diese Erkrankungen sind mild verlaufen. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes nicht. Dennoch sollte ein direkter Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln vermieden werden. Gefundene Greif- oder Wasservögel können dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, am besten per Email mit genauer Beschreibung des Fundortes an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de.


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