Region. Sie sind klein, stecken in bunten Dosen und werden mit Geschmacksrichtungen wie Minze oder Beeren angeboten: In den sogenannten Nikotin-Pouches steckt statt Tabak ein weißes Pulver mit reinem Nikotin. Die Beutel werden zwischen Lippe und Zahnfleisch gelegt. Über die Mundschleimhaut gelangt das Nikotin direkt in den Blutkreislauf.
Erhältlich sind die Beutel trotz des Verkaufsverbots vielerorts: im Einzelhandel, an Verkaufsautomaten und über den Onlinehandel, teils direkt aus dem EU-Ausland. Eine Handelsanalyse im Auftrag von Philip Morris fand die Produkte 2025 in knapp 16 Prozent der untersuchten kleinen Verkaufsstellen in 24 deutschen Städten, ein Drittel der forensisch geprüften Proben waren sogar Fälschungen.
Die Stadt Braunschweig hat den Verkauf nikotinhaltiger Lebensmittel nun per Allgemeinverfügung untersagt. Neu ist das Verbot damit allerdings nicht. Die Verfügung soll vielmehr dafür sorgen, dass die Behörden schneller und ohne aufwendige Einzelverfahren gegen Händler vorgehen können. Eine Recherche von regionalHeute.de zeigt: Auch andernorts in der Region werden die Produkte gefunden.
454 Dosen im Landkreis Gifhorn sichergestellt
Besonders konkrete Zahlen meldet der Landkreis Gifhorn. Zwischen März 2025 und Juni 2026 wurden dort bei insgesamt sieben Sicherstellungen 454 Dosen mit Nikotin-Pouches festgestellt. „Die Produkte wurden unter anderem an Tankstellen, in Kiosken und in Verkaufsautomaten vorgefunden“, erklärt Landkreissprecherin Anja-Carina Riechert. In den betreffenden Fällen seien Strafverfahren eingeleitet und die sichergestellten Produkte anschließend unschädlich beseitigt worden. Konkrete Erkenntnisse über eine Abgabe an Minderjährige lägen derzeit nicht vor.
Auch in Wolfsburg stoßen die Behörden nach Angaben der Stadt immer wieder auf Nikotin-Pouches. Da der Ladenverkauf verboten sei, könnten Zoll- oder Ordnungsbehörden bei entsprechenden Feststellungen unmittelbar tätig werden. Zahlen zu den Funden nennt die Stadt nicht. Eine Allgemeinverfügung nach Braunschweiger Vorbild sei aktuell nicht geplant. Auch dem Veterinäramt seien bislang keine Fälle bekannt, in denen die Produkte an Minderjährige abgegeben wurden.
Im Landkreis Goslar sind bislang keine offensichtlichen Verkäufe bekannt. Ein Handel über Onlinekanäle könne allerdings nicht ausgeschlossen werden. Vereinzelt sei an Schulen zudem die Verwendung nikotinhaltiger Zahnstocher gemeldet worden. Dabei handelt es sich zwar nicht um Pouches, aber ebenfalls um Nikotinprodukte, die sich leicht verstecken lassen.
Ob der Landkreis Goslar eine Allgemeinverfügung erlässt, wird derzeit geprüft. Die geltenden Jugendschutzbestimmungen reichten nach fachlicher Einschätzung zwar aus, um die Abgabe nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige zu verbieten. Eine eigene Verfügung könnte der Lebensmittelüberwachung dennoch viel Arbeit im Einzelfall ersparen und die Durchsetzung erleichtern.
Warum der Verkauf bereits verboten ist
Da Nikotin-Pouches keinen Tabak enthalten, gelten sie rechtlich nicht als Tabakerzeugnisse. Sie werden stattdessen als Lebensmittel eingestuft. Ausschlaggebend ist, dass das Nikotin über die Schleimhäute im Mund und durch verschluckten Speichel vom Körper aufgenommen wird. Zugleich handelt es sich um ein sogenanntes neuartiges Lebensmittel. Solche „Novel Foods“ dürfen in der Europäischen Union nur verkauft werden, wenn sie zugelassen und in einer entsprechenden Unionsliste aufgeführt sind. Für Nikotin-Pouches gibt es diese Zulassung nicht.
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz LAVES, bewertet die Produkte zusätzlich als nicht sicher. „Da bei dieser Produktgruppe bereits mit der Aufnahme eines Beutelchens die Aufnahmemenge in der Regel um ein Vielfaches überschritten wird, sind diese Produkte als gesundheitsschädlich zu bewerten“, teilt LAVES-Sprecherin Christiane Schulz-Geffken mit.
2025 wurden den Laboren des Landesamtes 28 amtliche Proben zur Untersuchung vorgelegt. Wie verbreitet die Produkte im niedersächsischen Handel sind, kann das LAVES nicht beziffern. Die Proben werden von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden entnommen und anschließend im Labor untersucht.
Auch der Zoll stößt bei Kontrollen regelmäßig auf Pouches. Bei einer Kioskkontrolle in Salzgitter wurden im Mai 99 Dosen gefunden. Da die Beutel nicht der Tabaksteuer unterliegen, ist der Zoll für die Ahndung des Verkaufs jedoch nicht zuständig. Zufallsfunde würden an die Lebensmittelüberwachung oder andere zuständige Landesbehörden weitergegeben. Statistische Zahlen erhebe das Hauptzollamt Braunschweig dazu nicht.
Nikotinspiegel können Zigaretten übersteigen
Wie stark ein Pouch wirkt, hängt unter anderem vom Nikotingehalt und der Beschaffenheit des Produkts ab. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung, kurz BfR, nimmt der Körper dabei mindestens die Hälfte des im Beutel enthaltenen Nikotins auf.
„Bei Verwendung von hochdosierten Produkten wurden deutlich höhere Blutspiegel als nach dem Konsum von Zigaretten beobachtet“, erklärt BfR-Sprecher Jürgen Thier-Kundke auf Anfrage von regionalHeute.de. Das Nikotin sei ähnlich schnell ins Blut gelangt wie beim Rauchen. Das deute bei hoch dosierten Beuteln auf eine vergleichbar suchtauslösende Wirkung hin.
Nikotin kann Blutdruck und Herzfrequenz erhöhen, die Ausschüttung von Stresshormonen anregen und die Thromboseneigung steigern. Dadurch können Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt werden und das Schlaganfallrisiko steigen.
Milde Vergiftungen können Übelkeit und Erbrechen auslösen. Bei höheren Dosen seien unter anderem Durchfall, verstärkter Speichelfluss und eine Verlangsamung des Herzschlags möglich. Schwere Vergiftungen könnten mit Krampfanfällen und einer Beeinträchtigung der Atmung einhergehen.
Zwar entstehen bei Pouches keine Verbrennungsprodukte wie beim Rauchen. Risikofrei sind sie deshalb nicht. Das BfR fand in mehr als der Hälfte der untersuchten Beutel tabakspezifische Nitrosamine. Einige dieser Stoffe können das Erbgut schädigen und Krebs auslösen. Wie sich ein langjähriger Konsum auswirkt, lässt sich nach Angaben des Instituts wegen der bislang begrenzten Daten nicht zuverlässig beurteilen.
Unauffällig und besonders für Jugendliche attraktiv
In der Suchtprävention sind Nikotin-Pouches bereits seit Längerem ein Thema. Das Lukas-Werk beobachtet, dass in Braunschweig und der Region immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene zu den Produkten greifen.
„Die unauffällige Anwendung und die süßen beziehungsweise fruchtigen Aromen spielen eine zentrale Rolle bei der Attraktivität von Nikotin-Pouches“, sagt Anna-Lena Maier-Niehoff, Sozialarbeiterin in der Fachambulanz Sucht des Lukas-Werks in Goslar.
Auch bei der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS) ist das Thema präsent. Fachkräfte aus der Suchthilfe würden immer wieder von jugendlichen und jungen erwachsenen Konsumierenden berichten, sagt Michael Cuypers von der NLS auf Anfrage von regionalHeute.de. Einer Studie der DAK-Gesundheit zufolge haben demnach 14 Prozent der 16- bis 17-Jährigen die Beutel schon einmal ausprobiert. Die Anziehungskraft erklärt sich Cuypers vor allem mit jugendtypischem Risikoverhalten – dem sogenannten Sensation Seeking – sowie mit grellen Verpackungen, ansprechenden Geschmacksrichtungen und einer Inszenierung als Lifestyle-Produkt auf TikTok, Instagram oder Snapchat.
Viele Konsumierende nähmen die Beutel als moderne und vermeintlich harmlose Alternative zum Rauchen wahr und könnten sie so nahezu überall unbemerkt verwenden. Manche Menschen nutzten sie zudem, um Nikotin konsumieren zu können, ohne etwa den Arbeitsplatz oder andere Räume verlassen zu müssen.
Gerade für Jugendliche ist das Abhängigkeitsrisiko hoch. Nach Angaben des BfR gilt: Je jünger eine Person beim Einstieg in den Nikotinkonsum ist, desto größer ist die Gefahr, abhängig zu werden. Nikotin kann zudem die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen.
Das Lukas-Werk rät Eltern und pädagogischen Fachkräften, auf heimlichen Konsum, ein ungewöhnlich starkes Interesse an Nikotinprodukten oder mitgeführte Pouch-Dosen zu achten. Wichtig sei vor allem, aktiv das Gespräch mit den Jugendlichen zu suchen und über das Suchtpotenzial aufzuklären.

