Peine. In den öffentlichen Abfallbehältern im Peiner Stadtgebiet landet immer öfter Hausmüll. Im Rathaus und bei den Städtischen Betrieben laufen trotz regelmäßiger Leerungen immer wieder Meldungen über überfüllte Abfallbehälter auf. Über das Thema wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und öffentliche Sicherheit am heutigen Dienstag durch die Verwaltung informiert. Das teilt die Stadt Peine in einer Pressemeldung mit.
Die Abfallbehälter seien nur für kleinere Abfallmengen kalkuliert, die unterwegs anfallen, wie zum Beispiel Kaffeebecher oder Verpackungen von unterwegs verzehrten Speisen. Teilweise würden aber ganze Tüten mit Hausmüll über öffentlichen Abfallbehälter entsorgt. Einige Standorte seien sogar regelmäßig betroffen und schon in den Blick des Peiner Ordnungsamtes geraten. Drei bis vier Tonnen Hausmüll müssten so zusätzlich entsorgt werden und fielen damit der Allgemeinheit kostenmäßig zur Last.
Appell der Stadt
Die Stadt Peine stellt deshalb nochmal deutlich heraus, dass es nicht erlaubt ist, Haus- und Restmüll in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Die Stadt Peine appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Abfallbehälter ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu nutzen. Jeglicher Restmüll muss in den entsprechenden privaten Mülltonnen entsorgt werden.
Ebenso ärgerlich sei das Herauswerfen von Müll aus Autos. Dieser lande dann häufig im Straßenbegleitgrün oder in der Landschaft. Die Mäherfahrer der städtischen Gärtnerei müssten den so achtlos entsorgten Müll mühsam und kostenintensiv per Hand aufsammeln. Wenn die städtischen Mitarbeitenden die Verpackungsreste oder ähnliches einmal nicht sehen, dann würden diese im Mähgang umweltbelastend klein geschreddert. Deshalb noch mal der ausdrückliche Hinweis der Stadt Peine: "Personen, die Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen, begehen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann."
Was versteht man unter illegaler Müllentsorgung?
Von einer illegalen Müllentsorgung spricht man immer dann, wenn Müll an einem Ort abgeladen oder hinterlassen wird, an dem er nicht hingehört. Denn das Abladen von Müll an einem anderen Ort, als an einer offiziellen Entsorgungsstelle ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Dabei gelte als illegale Müllentsorgung auch schon das Abstellen von Altkleidersäcken neben einem vollen Altkleidercontainer.
Was droht Müllsündern?
Wie die illegale Entsorgung des Mülls geahndet wird, hänge von der Gefährdung ab, die von der Müllentsorgung ausgeht. So wird der weggeworfene Pappbecher anders geahndet als das illegale Beseitigen von Autoreifen. Grundsätzlich gilt: Wer laut Kreislaufwirtschaftsgesetz vorsätzlich oder fahrlässig Müll und Abfälle an einem anderen Ort als an einer offiziellen Entsorgungsstelle behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
Hinweise auf eine illegale Müllentsorgung nimmt der städtische Ordnungsaußendienst unter der Telefonnummer 05171 / 499956 entgegen.
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