Kastrationspflicht von Katzen in der Gemeinde Edemissen

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Bald nur noch kastriert zu sehen. Unsere Draußen-Katzen. Symbolfoto: Anke Donner
Bald nur noch kastriert zu sehen. Unsere Draußen-Katzen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Edemissen. Die Ratsfraktion Grüne/Bündnis 90 fordert den Erlass einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Edemissen. Den Antrag dazu brachte die Fraktion bereits im März in den Gemeinderat ein, nun soll dieser beschlossen werden.


NachNiedersächsischem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19.Januar 2005 sollder Rat der Gemeinde Edemissen auf Antrag der Grünen eine Katzenverordnung mit Kastrationspflicht erlassen.

Darin sollder Umgang besonders von Katzenmit Freilauf geregelt werden. Danach haben Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies sollnicht für Katzen bis zu einem Alter von weniger als fünf Monaten gelten.

Als Katzenhalter im vorstehenden Sinne gelteauch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Die Kastration sollvon dem durchführenden Tierarzt schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung soll während der Lebenszeit der Katze aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Strafe bei Nichtbeachten


Wer sich an das Gesetz nicht hält, könne mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden. Gültig soll die Verordnung sofort nachVeröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peinesein.

Zuvor hatte auch der Landkreis Peine bereits eine entsprechende Verordnung verabschiedet (regionalHeute.de berichtete). Diskussion lieferte dort vor allem die Frage nach der Kontrollierbarkeit der Verordnung.


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