Hildesheim/Peine. ein Ehepaar aus Peine hat Klage gegen den Landkreis auf Schadensersatz in Höhe von knapp 15.000 Euro erhoben. Sie werfen dem Landkreis eine Amtspflichtverletzung durch unterbliebene Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für ihren im Dezember 2020 geborenen Sohn vor. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landgerichts Hildesheim hervor, welches sich nun mit dem Fall befasst.
Die Kläger hatten im Januar 2021 bei der Stadt Peine die Aufnahme ihres Sohnes in die Warteliste von drei ausgewählten Kindertagesstätten in Peine zum 1. Januar 2022 beantragt. Der beklagte Landkreis als zuständiger Träger der öffentlichen Jugendhilfe teilte der Familie im Oktober 2021 mit, dass die Plätze in den Wunscheinrichtungen alle belegt und eine Aufnahme dort zum Wunschtermin unwahrscheinlich sei.
Mit pädagogischer Arbeit unzufrieden
Der Landkreis bot den Klägern stattdessen sukzessive vier Tagesmütter an, die die Kläger jedoch aus verschiedenen Gründen ablehnten. Die Stadt Peine vermittelte ihnen schließlich zum 11. Januar 2022 einen Platz in der Einrichtung eines freien Trägers. Noch in der Eingewöhnungsphase kündigten die Kläger den Betreuungsvertrag dort aber wieder, weil sie mit der pädagogischen Arbeit nicht zufrieden waren, und erhoben anschließend Untätigkeitsklage gegen den Landkreis beim Verwaltungsgericht Braunschweig. Nachdem es den Klägern im Oktober 2022 gelungen war, selbst einen Betreuungsplatz für ihren Sohn zu organisieren, wurde der Verwaltungsrechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Landkreis soll Verdienstausfall zahlen
Die Kläger machen nun aber geltend, dass sie in der Zeit von Januar bis Oktober 2022 ihre Arbeitsstunden jeweils hätten reduzieren müssen, um die Betreuung ihres Sohnes zu gewährleisten. Dadurch sei ihnen ein Schaden in Höhe des Minderverdienstes von insgesamt knapp 15.000 Euro entstanden.
Verhandelt wird die Klage am morgigen Freitag am Landgericht Hildesheim.
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