Mordversuch im Kinderzimmer: Täter zu langer Haftstrafe verurteilt

Nach Revision durch den Bundesgerichtshof bleibt es dabei: der Täter muss lange in den Knast.

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Spurensicherung nach der Tat in der Wohnung der Geschädigten.
Spurensicherung nach der Tat in der Wohnung der Geschädigten. | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig/Salzgitter. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil aus Braunschweig gegen einen damals 32-jährigen Mann, der im November 2021 versucht haben soll, seine damalige Geliebte umzubringen. Er soll der Geschädigten im Kinderzimmer ihrer Wohnung in Salzgitter-Gebhardshagen aufgelauert und sie dann mit einem Metallrohr malträtiert haben, regionalHeute.de hatte darüber bereits berichtet. Das Braunschweiger Gericht sah eine lange Haftstrafe für den Mann vor. Gegen das Urteil wurde zunächst Revision eingelegt. Aber der Bundesgerichtshof kam zu der gleichen Erkenntnis.



Das war geschehen: Der Mann sei damals überfordert von seiner Dreiecksbeziehung zu seiner Ehefrau und seiner Geliebten gewesen. So habe er sich zunächst wieder seiner Ehefrau zugewandt. Als er es sich dann doch anders überlegte, habe ihm seine Geliebte die kalte Schulter gezeigt. Dadurch sei in ihm die Angst gekeimt, sie könne sich einem anderen Mann zuwenden.

Den einzigen Ausweg aus dem Dilemma habe der Angeklagte darin gesehen, die Geliebte umzubringen. Zu seinem ursprünglichen Plan, sie in der Badewanne zu töten, sei es allerdings nicht gekommen. Er habe sich im Kinderzimmer der Wohnung versteckt gehalten, dort sei er von der Frau ertappt worden. Dann habe er spontan zu dem Rohr gegriffen. Mit dem 1,2 Meter langen Vierkant-Rohr aus Metall habe er angefangen, wuchtig auf den Kopf der Geschädigten einzuschlagen.

Die Verletzte konnte fliehen


Aus dem Angriff habe sich ein Gerangel entwickelt, bei dem die Geschädigte mit dem Rohr an Kopf, Rücken, Armen und Beinen getroffen worden sei. Im weiteren Verlauf habe er sie zudem geschlagen und getreten. Ebenfalls habe er ihr ein zusammengedrücktes Kinder-T-Shirt in den Mund eingeführt, um ihre Schreie zu dämpfen.

Glücklicherweise konnte die Frau vor Vollendung der Tat fliehen und bei den Nachbarn in Sicherheit kommen. Der Angeklagte sei hingegen über den Balkon geflohen. Später wurde er dann festgenommen und ihm der Prozess gemacht.

Bundesgerichtshof verwirft Revision


Nach sechs Verhandlungstagen in der Zeit von Januar 2023 bis Februar 2023 hatte die 9. Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt.

Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. So heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.


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