Peine. Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Peine bewegt sich seit dem 28. Mai durchgehend unter dem Wert von 35. Dementsprechend gelten ab Freitag, 4. Juni, die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen unterhalb einer Inzidenz von 35. Der Landkreis Peine hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Dies teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit.
Zudem werde ab dem 4. Juni die Maskenpflicht in der Peiner Innenstadt (Umgebung Breite Straße und Bahnhofsumfeld) aufgehoben. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 3 der aktuell geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung gelte jedoch weiterhin, beispielsweise auf Parkplätzen und in Eingangsbereichen von Räumen, in denen eine Maskenpflicht gilt (Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie etc.), auch wie bisher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
„Wir empfehlen, auch weiterhin eine Maske zu nutzen, wenn viele Menschen unterwegs und so Abstände zu anderen gering sind. Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, ist trotz niedriger Inzidenz und gerade aufgrund der Lockerungen weiterhin gegeben. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder Einzelne auch zukünftig umsichtig und vorsichtig verhält, um sich und andere zu schützen. Nur so können wir erreichen, dass die Inzidenz niedrig bleibt und die erreichten Lockerungen Bestand haben“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.
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