Peine. Zum Jahresbeginn gibt es eine wichtige Neuerung für Verbraucher. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ist rückwirkend zum 1. Oktober 2020 verabschiedet worden. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht um. Wie der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Peine in einer Pressemitteilung berichtet, werden im Haus der Diakonie Beratungen zu den neuen Regelungen angeboten.
„Wir freuen uns sehr, dass nun endlich Klarheit herrscht und wir Menschen, die bei uns Rat suchen, nicht immer wieder vertrösten müssen. Unsere Klienten haben meist einen schwierigen Weg hinter sich und es kostet sie oft große Überwindung, sich überhaupt an uns zu wenden“, erklärt Schuldner- und Insolvenzberaterin Ute Werrer vom Haus der Diakonie. Nun werde es für Verbraucher aber deutlich einfacher, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Auch sie können nun die Laufzeit auf drei Jahre, anstatt der bisher üblichen sechs Jahre verkürzen. Damit können sie deutlich früher wieder eine Perspektive für eine Neuintegration ins wirtschaftliche Leben gewinnen.
Keine Verkürzung der Schufa-Speicherfrist
„Leider wurde die geplante Verkürzung der Speicherfrist bei der Schufa von drei Jahren auf ein Jahr nicht umgesetzt. Die Abschlüsse alltäglicher Verträge, zum Beispiel mit Energie- oder Telekommunikationsunternehmen, werden so weiter behindert. Besonders gravierend: Die Suche nach einer neuen Wohnung ist mit einer schlechten Bonitätsauskunft nahezu unmöglich. Auf den sowieso engen Wohnungsmärkten werden so ehemals überschuldete Menschen langfristig ausgeschlossen“, bedauert Werrer.
Existenznot durch Corona
Durch die Corona-Krise sind mittlerweile deutlich mehr Menschen in Existenznot geraten. Rund 700.000 Menschen in Deutschland haben in dieser Zeit den Arbeitsplatz verloren, bis zu 7,3 Millionen Menschen waren oder sind in Kurzarbeit. Zahlreiche Freiberufler können ihrer Tätigkeit nicht nachgehen, und die Zahl der Beschäftigten in Minijobs ist eingebrochen. „Haushalte mit höherem Einkommen können Einkommensverluste oft besser kompensieren. Geringverdienende sind benachteiligt. Sie haben meist keine Rücklagen und können den oft schon kaum vorhandenen Konsum nicht weiter einschränken. Wir merken hier im Landkreis Peine deutlich, dass die Nachfrage nach Schuldnerberatung steigt. Wir können nur immer wieder dazu auffordern, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden. Unser Beratungsangebot ist vertraulich, kostenfrei und für jeden offen“, schließt Werrer. Beratungsgespräche finden nach voriger Terminvereinbarung statt.
Kontaktdaten: Schuldner- und Insolvenzberatung
Diakonisches Werk Peine,
Bahnhofstraße 8,
31226 Peine,
Telefon 05171 5081-12 und 5081-15
Email: ute.werrer@evlka.de.
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