Neues Prostitutionsgesetzt seit 2017: Erste Anmeldungen

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Erste Anmeldungen sind bereits eingegangen. Wie hoch die Gebühren ausfallen werden, ist hingegen noch unklar. Symbolfoto: pixabay
Erste Anmeldungen sind bereits eingegangen. Wie hoch die Gebühren ausfallen werden, ist hingegen noch unklar. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Peine. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es im Landkreis aktuell aus?


Bisher habe es erst 11 Anmeldungen nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gegeben."Wir gehen von weiteren Anmeldungen aus", kommentiert der Landkreis die Frage nach den noch nicht aufgenommenenAktiven. Seit Juli 2017 habe es bereits zwölf Beratungen gegeben, so wie es das neue Gesetz vorschreibt.

Da bislang noch keine Hinweise auf unangemeldetes Prostitutionsgewerbe oder unangemeldete Ausübung der Tätigkeit eingegangen seien, würde der Landkreis auch noch keine Bewandtnis für Kontrollen sehen.

Gebühren noch unklar


Wieviel eine Anmeldung letztlich kosten wird, müsse noch ermittelt werden: "Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes werden Gebühren erhoben. In der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) ist ein spezieller Gebührentatbestand noch nicht aufgenommen. Eine Änderung der AllGO mit einem entsprechenden Gebührentatbestand ist nach hiesigem Kenntnisstand geplant. Für die gesundheitliche Beratung werden keine Gebühren erhoben."

Aufwand ebenfalls noch nicht abschätzbar


"Belastbare konkrete Angaben zum personellen und finanziellen Aufwand bei der Umsetzung des Gesetzes können derzeit noch nicht gemacht werden, insbesondere da die Anzahl der Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter im Landkreis Peine ausüben, noch unklar ist", erklärt der Landkreis. Eine gesundheitliche Beratung würdeetwa eine Stunde dauern. Der Aufwand sei unter anderem abhängig von den Sprachkenntnissen der zu Beratenden. Hinzu käme eine verwaltungsbedingte Vor- und Nachbereitung, ebenso würden personelle Ressourcen durch Fortbildungen, Informationsmaterialbeschaffung, Vernetzung, Recherchen und psychosoziale Beratung und Begleitung bei Ausstiegsbegehren gebunden.


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