Peine/Hildesheim. Nach einer Serie von Brandanschlägen auf ein Wohnhaus in der Peiner Schäferstraße im Frühjahr 2024 sind die Urteile gefallen. Das Landgericht Hildesheim hat am vergangenen Montag insgesamt sechs Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Wie das Landgericht Hildesheim auf Nachfrage von regionalHeut.de mitteilt, erhielten die Angeklagten mehrjährige Haftstrafen, unter anderem wegen versuchten Mordes. Der Prozess, der Mitte Dezember 2024 begonnen hatte, befasste sich mit zwei separaten Brandanschlägen, bei denen sogenannte „Molotowcocktails“ gegen beziehungsweise in das Wohnhaus geworfen wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung, versuchten Mordes und Anstiftung erhoben.
Tod der Bewohner in Kauf genommen
Beim ersten Anschlag am 14. März 2024 sollen ein damals 51-jähriger und ein 26-jähriger Angeklagter einen Brandsatz gegen die Fassade des Wohnhauses geworfen haben. Der daraus entstandene Brand konnte gelöscht werden, bevor sich die Flammen im Inneren des Gebäudes ausbreiteten. Der zweite und schwerwiegendere Anschlag ereignete sich am 9. Mai 2024. Dem 51-jährigen sowie einem 34-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, erneut das Haus aufgesucht und jeweils einen Brandsatz durch die Fenster im Erdgeschoss in das Gebäude geworfen zu haben. Laut Anklage nahmen die Täter hierbei billigend in Kauf, dass Bewohner des Hauses im Schlaf zu Tode kommen könnten. Die Bewohner wurden jedoch durch den Lärm der zerberstenden Scheiben wach und konnten die Flammen löschen, bevor das Haus vollständig in Brand geriet. Drei weitere Angeklagte im Alter von 35, 36 und 38 Jahren standen wegen der Anstiftung zu diesen Taten vor Gericht.
Haftstrafen für alle Angeklagten
Das Landgericht Hildesheim sah in den Taten einen versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Der 51-jährige Angeklagte wurde wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der 34-jährige Angeklagte erhielt wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.
Der 36-jährige Angeklagte wurde wegen Anstiftung zum versuchten Mord in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Der 35-jährige Angeklagte erhielt wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren.
Der 38-jährige Angeklagte wurde wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der 26-jährige Angeklagte, der nur am ersten Anschlag beteiligt war, erhielt wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Munition und in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von zwei verbotenen Gegenständen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren.