Peine. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der "Perspektive Innenstadt", soll der Stadtrat auch einer vorzeitigen Umsetzung von Projekten, auch ohne Vorliegen eines Förderbescheids zustimmen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, der am 15. Juni im Finanzausschuss der Stadt Peine auf der Tagesordnung steht. Zusätzlich sollen 110.000 Euro extra bewilligt, während das Geld für eines der geplanten Projekte nicht in Anspruch genommen werden kann: Es ist nicht förderfähig.
In seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 hatte der Rat die notwendigen Beschlüsse für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm gefasst. Damals belief sich das für Peine reservierte virtuelle Budget auf 1,09 Millionen Euro. Im April 2022 aus dem zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten (MB) ein Schreiben, wonach für Peine weitere 65.000 Euro zugeteilt wurden. Dieses Geld werde die Stadt jedoch nicht in Anspruch nehmen. Stattdessen wird sie einen Teil des Budgets verlieren und noch draufzahlen.
Das war geplant
Die reservierten 1,09 Millionen sollten ursprünglich in das Parkhaus der Zukunft | Mobilitäts-HUB Hagenstraße (rund 682.000 Euro), die Zukunftswerkstatt Innenstadt (50.000), das Innenstadtmanagement (November 2021 bis März 2023; 85.000) und in die Maßnahmen aus dem Masterplan der Zukunftswerkstatt (273.000) fließen. Mit der Beschlussfassung hatte der Rat der Mittelbewilligung in Höhe von 424.000 Euro zur Vorfinanzierung der Maßnahmen - bis auf das Parkhaus - zugestimmt.
Aus der abgeschlossenen "Zukunftswerkstatt Innenstadt" resultierten folgende Projekte, die wiederum im Rahmen des verfügbaren Budgets über die Perspektive Innenstadt durchgeführt werden sollen: Stadtoase mit offener, multifunktionaler Bühne, inklusive mobiler Sitzelemente und begrünten Elementen (70.000), Projektschmiede für Jugendliche (40.000), Veranstaltung mit Lichtskulpturen und -spielen im Burgpark sowie auf dem Marktplatz (60.000), sichere Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder (50.000), Möblierung/Bestuhlung Marktplatz (80.000).
Da die Stelle des Citymanagers erst zum 1. März besetzt wurde und die Kosten für die Durchführung der Zukunftswerkstatt niedriger als geplant angefallen seien, belief sich das Restbudget in einem höheren Umfang, mit der nun diese Projekte gedeckt werden können.
Parkhaus der Zukunft nicht förderfähig
Im Zuge intensiver Abstimmungen der Stadtwerke mit der NBank, musste festgestellt werden, dass die Förderung des Parkhauses nicht erfolgen wird. Es scheitert hier an der Auslegung der Förderbedingungen und betrifft etwa die Herstellung der Barrierefreiheit mittels eines Aufzuges. Die Stadtwerke halten an einer Realisierung abseits der Förderung jedoch fest. Fördermittel für dieses Projekt werden allerdings nicht mehr beantragt. Das ursprünglich reservierte Geld hätte jetzt für andere Projekte zur Verfügung stehen können, doch laut der Verwaltung sei es aufgrund des zeitlichen Rahmens nicht möglich, neue Projekte zu verwirklichen. Daher könne das Parkhaus-Budget nicht in Anspruch genommen werden.
In Gesprächen mit der Peine Marketing GmbH wurden zwei Projekte eruiert, die zusätzlich zu den bis dato beschlossenen beantragt und in der Regie der Peine Marketing umgesetzt werden könnten. Das sind zum einen die Abstellmöglichkeit für E-Fahrräder "Am Schlosswall" oder an der "Kleinen Schützenstraße" (50.000 Euro) und die Erstellung eines Videomappings im Zuge des Stadtjubiläums in 2023 (60.000).
Für die Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfe es der Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln, da die Peine Marketing GmbH finanziell nicht in der Lage sei, sich die Vorfinanzierung oder den Eigenanteil (10 Prozent) zu leisten. Der zuschussfähige Anteil der Gesamtkosten (90 Prozent) solle in Form eines Darlehens als durchlaufende Gelder zur Verfügung gestellt werden, während der Eigenanteil an den Gesamtkosten der Kapitalrücklage der Peine Marketing zugeführt wird.
Loslegen ohne Förderbescheid
Da das Zeitfenster des Förderprogramms straff ist, gebe es, vonseiten des Landes, die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die vorgesehenen Projekte. Die Verwaltung hatte sich bisher dagegen gesträubt, allerdings könnten einige Projekte entfallen, sollten sie nicht fristgerecht und erst nach Vorlage eines Förderbescheids umgesetzt werden. Eine Förderzusage konnte bislang lediglich für den bereits seit Oktober gestellten Antrag für die Zukunftswerkstatt Innenstadt erreicht werden.
Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Bespielung im Burgpark im Herbst und die Projektschmiede für Jugendliche auch ohne Vorliegen eines Förderbescheides umzusetzen. Ersteres benötige Planungssicherheit, zweiteres für die Umsetzung einen unkalkulierbaren Zeitrahmen, wobei auch hier ein Abschluss bis März 2023 sichergestellt werden muss.
Insgesamt beträgt der finanzielle Aufwand für diese beiden Projekte 100.000 Euro. Die avisierte Förderung beläuft sich grundsätzlich auf 90 Prozent. Das finanzielle Risiko beträgt damit 90.000 Euro. Um das Risiko zu minimieren, soll in Gesprächen mit der NBank die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projekte bestmöglich vorgeklärt werden. Durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn könne eine sinnvolle und fristgemäße Umsetzung dieser beiden Maßnahmen sichergestellt werden. Die anderen Projekte hätten keine Eile. Sollten jedoch für diese bis zum Herbst keine positiven Förderbescheide vorliegen, müsse zur Sicherstellung der fristgemäßen Umsetzung bis zum 31. März 2023 eine Beschlussfassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn diskutiert werden.
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