Pfeffersprayangriff an Wohnungstür: 28-Jähriger vor Gericht


Die Schuldfähigkeit des Angeklagten könnte aufgrund einer psychiatrisch Erkrankung eingeschränkt gewesen sein. Symbolbild: pixabay
Die Schuldfähigkeit des Angeklagten könnte aufgrund einer psychiatrisch Erkrankung eingeschränkt gewesen sein. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Hildesheim/Peine. Am 18. April muss sich ein jetzt 28-jähriger Tatverdächtiger vor dem Landgericht in Hildesheim wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er wird beschuldigt, einer Frau, die auf ein Klingeln die Haustür ihres Wohnhauses in der Wiesenstraße in Peine öffnete, unvermittelt Pfefferspray in das Gesicht gesprüht zu haben.


Zwei im Flur des Hauses anwesende Frauen sollen ebenfalls mit dem Spray in Kontakt gekommen und davon Reizungen der Atemwege und Augen erlitten haben, was der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben soll.

Nach einer vorläufigen Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen könnte die Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychiatrisch relevanten Erkrankung eingeschränkt gewesen und dieser für die Allgemeinheit gefährlich sein. Deshalb könne als Strafe auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommen.


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