Peine. Schon seit zwei Jahren gibt es Streit zwischen dem Polizeihundesportverein Peine (PHSV) und der Stadt Peine (regionalHeute.de berichtete). Das Vereinsheim in der Spiegelbergstraße soll abgerissen werden. Der Verein wehrte sich auch mit juristischen Mitteln. Offenbar ohne Erfolg, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt Peine hervorgeht. Diese sieht den Verein jetzt in der Pflicht. Die CDU im Rat der Stadt kritisiert dagegen auch das Verhalten der Verwaltung.
Vor allem geht es darum, dass der PHSV keine Baugenehmigung für sein Vereinsheim, das in einem Naturschutzgebiet liegt, vorlegen kann. Der Verein erklärte 2018, die Akten seien Mitte der 70er Jahre durch einen Brand vernichtet worden. Für die Stadt Peine steht dagegen fest, dass es eine Genehmigung nie gegeben habe. "Eine sehr umfangreich durchgeführte Recherche des Bauordnungsamtes der Stadt bei anderen Behörden war ebenfalls nicht erfolgreich - nirgendwo gab es einen Hinweis auf eine erteilte Baugenehmigung. Im Gegenteil, es sind zwei ablehnende Bescheide aus den Jahren 1963 und 1969 in den Akten vorhanden", heißt es in einer Stellungnahme von Bürgermeister Klaus Saemann. Auch für eine in den 1990er Jahren erfolgte Erweiterung des Vereinsheimes, die ebenfalls baugenehmigungspflichtig gewesen wäre, lägen keinerlei Unterlagen bei der Stadt und beim Landkreises Peine vor.
Gericht gibt der Stadt Recht
Die Stadtverwaltung habe im Laufe des Verfahrens zugunsten des PHSV geprüft, ob das Vereinsheim nachträglich genehmigungsfähig hätte sein können. "Leider mit negativem Ergebnis! Eine Rückbauverfügung war daher unausweichlich", so der Bürgermeister. Der vom Verein im Anschluss bestrittene Klageweg gegen den Bescheid habe vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Urteil vom 13. Juli 2020 geendet, das die Rechtsauffassung der Stadt vollumfänglich bestätige und insbesondere darauf hinweise, dass die Stadt die Rückbauverfügung des Vereinsheimes nicht nur erlassen durfte, sondern sie erlassen musste. Für die Verwaltung steht also fest: "Das jetzige Vereinsheim ist rechtswidrig errichtet und muss nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zurückgebaut werden."
Für Alternativen gebe es einige Ideen wie ein neues Vereinsheim auf dem Gelände des Goltzplatzes, eine Zusammenarbeit mit anderen Hundesportvereinen, die gemeinsame Nutzung anderer Hundesportplätze mit einem weiteren Verein oder die Suche nach einem anderen Vereinsgelände. Bereits vor einem Jahr habe man der Vereinsführung Gesprächsbereitschaft signalisiert. Man benötige Informationen vom Verein, um Alternativen und mögliche Hilfen prüfen zu können. Da sei jetzt aber der PHSV gefordert.
"Zu wenig Kommunikation mit der Vereinsführung"
Andreas Meier, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt, sieht dies im Gespräch mit regionalHeute.de ein wenig anders. "Wenn das Vereinsheim tatsächlich widerrechtlich errichtet wurde, muss es abgerissen werden. Da gibt es keinen Zweifel", räumt Meier ein. Doch wie dieser Streit abgelaufen ist, sei ein Armutszeugnis und ein Image-Schaden für die Stadt. "Eine Stadt und einer ihrer Vereine streiten sich vor Gericht bis in die letzte Instanz. Was hat das denn für eine Außenwirkung?", fragt der Fraktionsvorsitzende. Vom Oberhaupt einer Kommune könne man erwarten, dass man so ein Problem auch außergerichtlich löst. Seiner Ansicht nach habe zu wenig Kommunikation mit der Vereinsführung stattgefunden. Es sei zu wenig über Alternativen gesprochen worden und die Ideen, die es gab, seien Ideen geblieben.
Im folgenden finden Sie die Stellungnahme von Bürgermeister Klaus Saemann in voller Länge:
Zur Historie: Der erste Gesprächswunsch des Polizeihundesportvereins ist bereits vor meinem Dienstantritt direkt nach der Wahl zum Bürgermeister an mich herangetragen worden. Damals und in weiteren Begegnungen sind verschiedene Themen erörtert worden, unter anderem Sanierung der belasteten Flächen am Goltzplatz, das vormals geplante Wohngebiet und Lärmemissionen. In diesem Zusammenhang ist bei der Aktenrecherche aufgefallen, dass für das Vereinsheim keinerlei Baugenehmigung vorliegt, aus der man zum Beispiel eine zulässige Lärmbelastung eventuell hätte ableiten können. Auf die fehlende Baugenehmigung angesprochen, hat die Vereinsführung behauptet, dass diese vorläge und man sie mir vorlegen würde.
Der PHSV konnte die Baugenehmigung nicht vorlegen. Eine sehr umfangreich durchgeführte Recherche des Bauordnungsamtes der Stadt bei anderen Behörden war ebenfalls nicht erfolgreich – nirgendwo gab es einen Hinweis auf eine erteilte Baugenehmigung. Im Gegenteil, es sind zwei ablehnende Bescheide aus den Jahren 1963 und 1969 in den Akten vorhanden. Auch für eine in den 1990er Jahren erfolgte Erweiterung des Vereinsheimes, die ebenfalls baugenehmigungspflichtig gewesen wäre, liegen keinerlei Unterlagen bei der Stadt und beim Landkreises Peine vor. Es ist daher davon auszugehen, dass das Vereinsheim ohne Baugenehmigung errichtet und ohne weitere Baugenehmigung noch einmal vergrößert wurde.
„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Vereinsvorstand und auch Außenstehende versuchen, in der Öffentlichkeit weiterhin darüber zu spekulieren, es hätte Baugenehmigungen gegeben, aber weder bei den Behörden, noch beim Verein seien sie auffindbar. Die Fakten sagen eindeutig, dass der Verein ohne Genehmigung und damit rechtswidrig im Naturschutzgebiet gebaut hat.“
Dennoch: "Es war von Anfang an meine Absicht, dem Verein in dieser misslichen Lage zu helfen und auch Lösungswege aufzuzeigen", so Bürgermeister Klaus Saemann. So hat die Stadtverwaltung im Laufe des Verfahrens auch zugunsten des PHSV geprüft, ob das Vereinsheim nachträglich genehmigungsfähig hätte sein können. Leider mit negativem Ergebnis! Eine Rückbauverfügung war daher unausweichlich. Der vom Verein im Anschluss bestrittene Klageweg gegen den Bescheid endete vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Urteil vom 13. Juli 2020, das die Rechtsauffassung der Stadt vollumfänglich bestätigt und insbesondere darauf hinwies, dass die Stadt die Rückbauverfügung (des Vereinsheimes) nicht nur erlassen durfte, sondern sie erlassen musste.
Das vorgegebene Handeln der Verwaltung aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften im sogenannten Übertragenen Wirkungskreis ist daher völlig unabhängig von handelnden Personen oder gar von einzelnen Parteien, wie bedauerlicherweise immer wieder zu Unrecht behauptet wird. Es geht gerade nicht um willkürliche Entscheidungen und/oder persönliche Befindlichkeiten!
Bürgermeister Klaus Saemann dazu: "Die zahlreichen Vorwürfe und oftmals auch falschen Behauptungen gegenüber mir als Person, gegenüber Parteien, die in das Verwaltungshandeln nun überhaupt nicht eingebunden sind und gegenüber der Stadtverwaltung insgesamt, haben mich persönlich sehr getroffen. Es herrscht entgegen der Meinung einiger Betroffener eben gerade kein „Chaos“ in der Verwaltung und der Bürgermeister agiert auch nicht als „König“! Wir handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung unseres Ermessens. Dabei sind wir schon seit Jahren auf der Suche nach tragfähigen Lösungen für diese Situation.
Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion Andreas Meier, einen meiner Vorschläge zu einer etwaigen Einigung mit dem PHSV, den ich bereits vor über einem Jahr auch dem Vorstand des Vereins präsentiert habe, wohlwollend aufgegriffen hat. Nun ist der PHSV gefordert!
Ich hatte den Verein schon vor über einem Jahr darum gebeten, vor einer Prüfung einer städtischen Unterstützung und Suche nach Alternativen zunächst die Mitgliederstruktur des Vereins aufzuzeigen und darüber hinaus auch die Kostenschätzung für den Rückbau sowie die finanzielle Situation des Vereins darzustellen. Diese Informationen und Unterlagen sind nämlich zwingend notwendig, damit eine politische Willensbildung zu einer Unterstützung des Vereins überhaupt erfolgen kann.
Da die Stadt Peine neben dem PHSV auch zwei weitere Peiner Hundesportvereine unterstützt, sind viele Ideen vorhanden, die dem PHSV helfen könnten:
- Ein bereits angesprochenes Vereinsheim auf dem Gelände des Goltzplatzes
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Hundesportvereinen
- Die gemeinsame Nutzung anderer Hundesportplätze mit einem weiteren Verein
- Die Suche nach einem anderen Vereinsgelände
Eines steht jedoch fest: Das jetzige Vereinsheim ist rechtswidrig errichtet und muss nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zurückgebaut werden.
„Ich kann die Sichtweise der aktuellen Mitglieder des PHSV gut nachvollziehen, sind sie doch persönlich unverschuldet in diese Situation geraten“, so Bürgermeister Klaus Saemann. „Sie kämpfen mit allen Mitteln um den Erhalt ihres Vereinsheims. Ich habe allerdings überhaupt kein Verständnis dafür, dass immer wieder behauptet wird, ich hätte persönliche Vorbehalte gegenüber dem Verein und ein Interesse daran, dem Verein zu schaden. Genau das Gegenteil ist der Fall! Was hätte ich denn davon, so fragend Bürgermeister Klaus Saemann.
Der gesellschaftliche Zusammenhalt in einer Kommune wird vom Ehrenamt und funktionierenden Vereinsstrukturen maßgeblich getragen. Und ich weiß um die gute und sinnvolle Arbeit im PHSV. Ich hoffe daher inständig, dass die Verantwortlichen im PHSV ihre bisweilen uneinsichtige Haltung nunmehr kurzfristig aufgeben, die von Ihnen erwarteten Informationen beibringen und gemeinsam mit der Verwaltung und der Politik nach einer tragfähigen Lösung suchen. Mein Angebot zum konstruktiven Dialog gilt nach wie vor! Und ich bin zuversichtlich, eine Alternative auch finden zu können“, so abschließend Bürgermeister Saemann.
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