Privatunterkünfte für Geflüchtete: Landkreis mahnt zur Kooperation

Immer wieder machen sich Freiwillige auf, um ukrainische Flüchtlinge nach Deutschland zu holen. Der Landkreis Peine mahnt nun, das mit den Behörden zu koordinieren.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Peine. In einer Pressemitteilung bittet der Landkreis Peine darum, dass private Initiativen, die Flüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland holen, ihre Aktionen mit der Kreisverwaltung abzusprechen. Im Landkreis gäbe es Unterbringungsmöglichkeiten, die den Geflüchteten zugeteilt werden könnten. Um das effizient zu gestalten und Missverständisse bei den Behördengängen zu vermeiden, sei eine Absprache zwischen Behörden und privaten Initiativen wichtig.


Neben einer Vielzahl an Spenden gibt seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges es auch immer wieder private Initiativen, die Flüchtlinge aus den Grenzgebieten der Ukraine, aus Polen oder auch vom Berliner Bahnhof in den Landkreis Peine holen und diese in privaten Wohnungen unterbringen. Der Krisenstab des Landkreises Peine bittet allerdings darum, derartige Unterbringungen mit der Kreis-, Stadt- oder den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorab abzustimmen. „Auch die Stadt und die kreisangehörigen Gemeinden haben eine große Zahl an Angeboten für private Unterbringungsmöglichkeiten erhalten. Diese werden bei der Meldung der Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen mitberücksichtigt. Daher sind eine gute Abstimmung und Kommunikation zwischen den Verwaltungen und den privaten Initiativen von elementarer Bedeutung, um mögliche Doppelbelegungen und andere Missverständnisse zu vermeiden und eine gut koordinierte Hilfe zu organisieren“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß. Zudem müsse eine Langfristigkeit bei den privaten Unterbringungen gewährleistet sein.

Gute Koordination beschleunigt Verfahren


Die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge stelle die Kommunen im Landkreis Peine vor große Herausforderungen. „Wichtig ist zudem, dass die bereits durch Privatpersonen untergebrachten Flüchtlinge schnellstmöglich bei der zuständigen Wohnortgemeinde angemeldet werden. Danach sollte die Registrierung in der Ausländerbehörde des Landkreises erfolgen, sofern die Flüchtlinge im Landkreis Peine bleiben möchten. Die registrierten Personen werden dann an die Landesaufnahmebehörde gemeldet und auf die Unterbringungsquote des Landkreises angerechnet“, ergänzt Laaß.

Beim Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung können Ukraine-Flüchtlinge außerdem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Diese beinhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Kosten der Unterkunft und/oder Krankenhilfeleistungen (Krankenversicherungsschutz). Für die Beantragung der Leistungen ist die Meldebescheinigung der Wohnortgemeinde notwendig.


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