Prostitution: Kontrollen decken einige Verstöße auf


Die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes stand im Mittelpunkt der Kontrollen. Symbolfoto: pixabay
Die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes stand im Mittelpunkt der Kontrollen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Peine. Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion des Ordnungsamtes der Peiner Kreisverwaltung, des Hauptzollamtes Braunschweig und der Polizei fand am Dienstag eine großangelegte Überprüfung von Prostituierten, Prostitutionsstätten und -fahrzeugen statt. Das teilt der Landkreis Peine mit.


Dabei wurden viele dem Landkreis bekannte Etablissements, Wohnwagen und Privatwohnungen kontrolliert. Während das Hauptzollamt vor allem auf Fälle von illegaler Beschäftigung, Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Sozialhilfebetrug achtete, waren für das Ordnungsamt vorliegende Anmeldungen der Prostituierten und der Fahrzeuge sowie die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes von Belang.

Als Ergebnis der Aktion werden vom Landkreis Peine sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Vier davon sind auf fehlende Anzeigen der Aufstellung von Prostituiertenfahrzeugen beziehungsweise auf dort fehlende sachgerechte Notrufsysteme zurückzuführen. Eine Wohnungsprostituierte konnte keine gültige Anmeldung vorweisen. In einem Club wurde ein Verstoß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten festgestellt. Auch das Hauptzollamt hat für seinen Zuständigkeitsbereich vier mögliche Verstöße festgestellt.

Positives Fazit des Landkreises


Der Landkreis Peine wertet die Gemeinschaftsaktion als durchweg positiv. Auch in Zukunft wird es regelmäßig ähnliche Kontrollen geben, um die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes zu überwachen.

Das Prostituiertenschutzgesetz trat bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft. Die Zuständigkeit des Landkreises besteht seit dem 15. Oktober 2017. Der erste Antrag einer Prostituierten ging hier am 11. Dezember 2017 ein und die erste Anmeldebescheinigung für eine Prostituierte wurde am 13. Dezember 2017 ausgestellt.

Insgesamt wurden seitdem 26 Anmeldebescheinigungen für Prostituierte ausgestellt, davon allein 17 in diesem Jahr.

Es wurden bereits zwei Prostitutionsstätten und eine Prostitutionsvermittlung (Escort-Service) genehmigt. Darüber hinaus liegen sechs Anträge für Prostitutionsfahrzeuge vor, für die der Landkreis Peine zuständig ist, die allerdings nicht im Kreisgebiet stehen.


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