Stadt Peine: "Beim Abbrennen von Feuerwerk ist Vorsicht geboten"


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Peine. Die Stadt Peine weist auf den gesetzlichen Rahmen von legalem Feuerwerkskörpereinsatz hin. Das "Böllern" und Raketenzünden ist erst ab 18 Jahre gestattet und wird nur vom 31.Dezember bis 1.Januar geduldet. Der saisonbedingte Verkauf von Feuerwerkskrachern beginnt am 28. Dezember.


Nach Paragraph 23 Abs. 1 und 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne Genehmigung nur am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres von Personen im Freien abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soweit nicht ein Abbrennverbot vor lärm- und brandempfindlichen Gebäuden besteht. Die Stadtverwaltung Peine weist deshalb auch in diesem Jahr darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von lärm- und brandempfindlichen Gebäuden nach oben angegebener Rechtsnorm verboten ist.

Hierunter fallen besonders Krankenhäuser, Kirchen, Kinderheime, Altenheime und Fachwerkhäuser allgemein, sowie vergleichbare Häuser, Stallungen, Schuppen mit Reetdach oder Strohdach. Wegen der möglichen Brandgefahren ist bei Fachwerkhäusern allgemein, sowie bei vergleichbaren Häusern, Stallungen, Schuppen mit Reetdach oder Strohdach, bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 40 Metern einzuhalten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand 100 Meter.

Hieraus ist abzuleiten, dass beispielsweise in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände mit entsprechendem Abstand gezündet werden dürfen.

Vorsicht in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben


Die Stadtverwaltung Peine bittet, auf landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Viehhaltung sowie auf Hobbytierhalter besonders Rücksicht zu nehmen. So kann sich im Freien gelagertes Futter, Einstreu sowie ähnliche Materialien unter Umständen durch Feuerwerkskörper entzünden. Bitte halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern daher einen Abstand zu solchen Materialien von 40 Metern bei handgeworfenen sowie 100 Metern bei hochsteigenden pyrotechnischen Gegenständen ein. Gleiches gilt auch für das Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Orten mit brennbaren oder explosionsgefährlichen (sonstigen) Stoffen (zum Beispiel Tankstellen, Flüssiggastanks). Hier sind Feuerwerkskörper nicht zu entzünden.

Folgende allgemeine Verwendungs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten: Es dürfen nur solche Feuerwerkskörper von volljährigen Personen entzündet werden, die eine aufgedruckte CE- Kennzeichnung und eine Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ haben. Die Feuerwerkskörper müssen außerdem eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache aufweisen. Entzünden Sie bitte keine Feuerwerkskörper, die vorgenannte Merkmale nicht aufweisen. Brennen Sie beispielsweise keine so genannten „Polen-Böller“ ab.

Es wird generell empfohlen, Feuerwerksköper nur im seriösen Fachhandel zu beziehen. Der pyrotechnische Fachhandel wird regelmäßig durch die Sicherheitsbehörden im Rahmen der sogenannten Marktüberwachung kontrolliert, sodass Verbraucherinnen/Verbraucher davon ausgehen können, dass dort ausschließlich pyrotechnische Gegenstände angeboten werden, die den Prüfungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung entsprechen.Beachten Sie bitte auch folgende Verwendungs- und Sicherheitshinweise:

  • Feuerwerkskörper niemals in der Bekleidung tragen oder aufbewahren.

  • Die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und Feuerwerkskörper nur bestimmungsgemäß im Sinne der Sicherheitshinweise verwenden!

  • Kein Rauchen und kein offenes Feuer im Nahbereich von und beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen.

  • Feuerwerkskörper immer mit möglichst großem Körperabstand, also mit ausgestrecktem Arm, anzünden.

  • Niemals einen Körperteil über Feuerwerkskörper halten, die Effekte verschießen oder versprühen.

  • Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden stecken! Raketen müssen leichtgängig und ohne Widerstand aufsteigen können! Freistehende Flaschen sind ungeeignet, da sie umkippen können – besser die Flasche in einen Getränkekasten stellen oder umkippsicher mit - Kabelbinder an einem Holzpflock fixieren!

  • Pyrotechnische Versager niemals ein zweites Mal anzünden oder weiter verwenden!


Bei Beachtung der Verwendungs- und Sicherheitshinweise schützen Sie sich selbst und auch andere Personen vor Verletzungen, wie beispielsweise Verbrennungen an den Händen, im Gesicht oder an den Armen. Kommt es - selbst bei Einhaltung dieser Mindestabstände - zu Bränden, so ist diejenige verantwortlich, die den Feuerwerkskörper gezündet hat. Die Stadtverwaltung Peine rät daher ausdrücklich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern.