Tausende Läden, Supermärkte und Geschäfte in der Region werden ausgemessen

Die Erhebung des Einzelhandels dient einer Neuaufstellung des Regionalen Einzelhandelskonzepts.

Die Innenstadt von Braunschweig als Einkaufs- und Erlebnisort.
Die Innenstadt von Braunschweig als Einkaufs- und Erlebnisort. | Foto: Regionalverband Großraum Braunschweig

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Region. Die Neuaufstellung des Regionalen Einzelhandelskonzepts durch den Regionalverband Großraum Braunschweig startet mit einer Erhebung des Einzelhandels in der Region. Insgesamt werden in den nächsten vier Monaten tausende Läden, Supermärkte und Geschäfte ausgemessen und die Sortimente klassifiziert. Das berichtet der Regionalverband in einer Pressemitteilung.



Der Einzelhandel befindet sich im Wandel. Verändertes Kaufverhalten, der zunehmende Onlinehandel und neue Anforderungen an Innenstädte und Ortskerne verändern die Rahmenbedingungen. Mit der Neuaufstellung des Regionalen Einzelhandelskonzepts reagiert der Regionalverband auf diese Entwicklung und schafft im ersten Schritt eine aktuelle, einheitliche Datengrundlage für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in den Kommunen.

Gründe für ein Einzelhandelskonzept


Die wichtigsten Gründe für ein regionales Einzelhandelskonzept sind:
- Alle Menschen in der Region sollen in erreichbarer Nähe Zugang zu Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs haben.

- Innenstädte und Ortskerne sollen als lebendige Aufenthalts- und Einkaufsorte erhalten und gestärkt werden.
- Eine regionale Betrachtung verfolgt eine ausgewogene Entwicklung des Einzelhandels, dessen Radius nicht an Gemeindegrenzen Halt macht. Denn was für eine einzelne Kommune sinnvoll erscheint, kann Auswirkungen auf die Versorgung und das Zentrum benachbarter Kommunen haben.
- Schonender Umgang mit Flächen: Prämisse sollte sein, lieber gezielt und sinnvoll an bestehenden Standorten zu steuern als neue Standort zu erschließen.
- Für großflächige Einzelhandelsprojekte gibt es verbindliche Regelungen des Landes Niedersachsen, die der Regionalverband umsetzen muss.
- Großer Einzelhandel wie beispielsweise Supermärkte über 800 Quadratmetern haben oft erhebliche Auswirkungen auf Kundenströme, Verteilung von Kaufkraft und den Erhalt von kleinerem Einzelhandel. Bei diesen Entscheidungen berücksichtigt er auch das Einzelhandelsumfeld des gewünschten Standorts.
- Gemeinsam mit den Städten und Landkreisen werden in diesem Konzept Leitlinien zur Steuerung großer Geschäfte des Einzelhandels definiert.
- Die Daten werden den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können diese für ihre lokalen Einzelhandelskonzepte und bei der Bewertung von Einzelhandelsvorhaben im Rahmen ihrer Bauleitplanung nutzen.
- Diese gemeinsame Datengrundlage schafft Planungssicherheit und Orientierung für alle Beteiligten.

Erreichbarkeit für alle


Anna Weyde, Leiterin der zuständigen Abteilung Regionalentwicklung beim Regionalverband, fasst das zusammen: „Einkaufszentren ‘auf der grünen Wiese‘ sind oft nur für Autofahrende bequem erreichbar. Ziel der Regionalplanung ist jedoch die Erreichbarkeit für alle und eine ausgewogene Verteilung des Angebots. Dafür müssen Spielregeln gemacht und eingehalten werden. Die Daten, die nun regionsweit erhoben werden, bilden die Basis dafür.“

Die erste Phase der Neuaufstellung des regionalen Einzelhandelskonzepts startet Anfang August und wird bis Mitte November andauern: Geschulte Erhebungsteams des Planungsbüros Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH sind im gesamten Verbandsgebiet unterwegs. Sie erfassen und vermessen die Einzelhandelsbetriebe vor Ort.

Das Erhebungspersonal unterstützen


Anna Weyde hat daher einen Appell: „Bitte unterstützen Sie das Erhebungspersonal. Nur ein vollständiger und einheitlich erhobener Datenbestand ermöglicht eine objektive Bewertung der Einzelhandelsstruktur und bildet die gemeinsame Grundlage für fundierte Planungs- und Standortentscheidungen in der gesamten Region. Wir danken im Voraus für Ihre Kooperation!“

Die Erhebungsteams können sich durch entsprechende Papiere ausweisen. Der Auftakt erfolgt in den Landkreisen Wolfenbüttel und Peine. Die im Regionalen Einzelhandelskonzept getroffenen Festlegungen zum Einzelhandel werden zukünftig in das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Regionalverbands übernommen.