Taschendiebe machten Supermärkte im Landkreis Peine unsicher

Die Polizei gibt Tipps, wie man solche Vorfälle möglichst vermeidet.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Peine. Zu mehreren Diebstählen von Handtaschen und Geldbörsen in verschiedenen Supermärkten im Landkreis Peine kam es am Gründonnerstag. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Demnach wurden die Geldbörsen teilweise aus offen stehenden Taschen entwendet. Hinweise an die Polizei Peine unter 05171-999 0.

Tipps der Polizei


Die Polizei gibt Hinweise, um sich vor solchen Diebstählen zu schützen:
- Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
- Seien Sie aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie durch fremde Personen abgelenkt werden und diese eine unangebrachte Nähe zu Ihnen herstellen.

Wenn es doch zu einem Diebstahl gekommen ist, müssen Sie umgehend handeln:
- Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhanden gekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.


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