Ukraine-Krise: Flüchtlinge können ab sofort Leistungen und Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nach erfolgter Anmeldung ist grundsätzlich zunächst eine Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landkreises Peine erforderlich.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Peine. Ukrainische Flüchtlinge, die sich bereits im Landkreis Peine aufhalten und hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können beim Fachdienst Soziales Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Diese beinhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Kosten der Unterkunft und/oder Krankenhilfeleistungen (Krankenversicherungsschutz). Hierbei handelt es sich nicht um eine Asylantragstellung, sondern lediglich um einen Leistungsantrag, berichtet die Kreisverwaltung am Mittwoch.



„Eine Beantragung setzt voraus, dass im Vorfeld eine Anmeldung bei der Wohnortgemeinde bzw. der Stadt Peine erfolgt ist. Die hier ausgestellte Meldebescheinigung ist für eine Leistungsgewährung dringend erforderlich“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Nach erfolgter Anmeldung ist grundsätzlich zunächst eine Vorsprache in der Ausländerbehörde des Landkreises Peine erforderlich. Bei der Ausländerbehörde können die ukrainischen Flüchtlinge nach vorheriger Terminvereinbarung registriert werden und eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Aufenthaltsgesetz für zunächst ein Jahr beantragen, welche auch mit einer Arbeitserlaubnis verbunden sein wird. Sie erhalten dann zunächst eine Bescheinigung über die Beantragung des Aufenthaltstitels und in der Folge einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).

„Es ist besonders wichtig zu wissen, dass mit der Registrierung auch eine Zuweisung in den Landkreis Peine beziehungsweise in die Wohnortgemeinde/Stadt erfolgen wird. Sollte ein zeitnaher Wohnsitzwechsel außerhalb des Landkreises Peine geplant sein, so sollte die Registrierung dann möglichst am Zuzugsort vorgenommen werden. Denn mit der Zuweisung wird eine Wohnsitzauflage verbunden sein, die einen Wohnsitzwechsel in der Folge erheblich erschweren wird“, klärt der Kreissprecher auf.

Für die Terminabsprache stehen die Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörde unter den nachstehenden Kontaktdaten zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Flüchtlings:
Frau Alaya: Buchstaben D, L - Raum 1015, 05171/401-1065, Email: y.alaya@landkreis-peine.de
Frau Klein: Buchstabe A - Raum 1012, 05171/401-1012, Email: m.klein@landkreis-peine.de
Herr Jess: Buchstabe C, M, N, Q, T, V - Raum 1013, 05171/401-1013, Email: a.jess@landkreis-peine.de
Frau Mohaupt: Buchstaben F, J, O, S, X, Y - Raum 1014, 05171/401-1014, Email: fd16-abh-sb1014@landkreis-peine.de
Frau Heinisch: Buchstaben F, J, O, S, X, Y - Raum 1014, 05171/401-1014, Email: fd16-abh-sb1014@landkreis-peine.de
Frau Bernardi: Buchstaben B, G, H, I - Raum 1016, 05171/401-1016, Email: y.bernardi@landkreis-peine.de
Frau Schröter: Buchstaben E, K, P, R, U, W, Z - Raum 1012 , 05171/401-1062, Email: d.schroeter@landkreis-peine.de

Wartezeiten möglich


„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine teilweise erst in mehreren Wochen möglich sind. Der Aufenthalt der ukrainischen Flüchtlinge im Bundesgebiet ist auch in der Zwischenzeit auf jeden Fall legal“, so Laaß.

In dringenden Fällen - beispielsweise bei Mittellosigkeit, unverzüglicher Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung oder bei fehlendem Krankenversicherungsschutz - kann eine Beantragung von Leistungen beim Fachdienst Soziales auch ohne vorherige Vorsprache in der Ausländerbehörde zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung erfolgen.

Die Zuständigkeiten richten sich auch hier jeweils nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der beantragenden Person:
Frau Küster: Bustabe I, J, L, N, P, Q, 05171/401-2160, Email: h.kuester@landkreis-peine.de
Herr Haase; Bustabe A- F, R, 05171/401-2110, Email: t.haase@landkreis-peine.de
Frau Lux: Buchstabe G, H, K, M, O , 05171/401-2163, Email: k.lux@landkreis-peine.de
Frau Hagen: Bustabe S- Z , 05171/401-2112, Email: r.hagen@landkreis-peine.de

Die Beantragung der Leistungen erfolgt durch die Abgabe eines Antrages bei den oben genannten Mitarbeitern. Im Regelfall wird zunächst eine Abschlagszahlung vorgenommen und nach erfolgter Bearbeitung des Antrages der Leistungsanspruch ausgezahlt.Es wird gebeten, die Möglichkeit der Eröffnung eines Girokontos zu prüfen, damit die Auszahlung der Leistungen bargeldlos und somit ohne erneute Vorsprache erfolgen kann.

Alle Informationen und Antragsformulare rund um die Ukraine-Hilfe sind hier zu finden: www.landkreis-peine.de/ukraine-hilfe


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