Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung von Daten


Symbolbild: Sina Rühland.
Symbolbild: Sina Rühland. | Foto: Sina Rühland

Peine. Die Stadt Peine informiert zu den Widerspruchsrechten gegen die Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister.


Nach den melderechtlichen Regelungen sei es möglich, in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:
• an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst
• an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
• an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
• an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von Alters- und Ehe-/Lebenspartnerschaftsjubiläen
• an Adressbuchverlage
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre in das Einwohnermelderegister eintragen lassen möchte, könne sich während der Öffnungszeiten an das Bürgerbüro der Stadt Peine, Kantstraße 5, 31224 Peine wenden. Der entsprechende Vordruck könne auch telefonisch unter der Rufnummer 05171/49370–373 angefordert oder im Internet unter "www.peine.de" in der Rubrik „Aktuelles“ herunter geladen werden.
Öffnungszeiten im Bürgerbüro:

montags, dienstags, donnerstags: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Außerdem jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr


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