Pflegenotstand: Petition wird an Ministerpräsident übergeben


Auszubildende zum Heilerziehungspfleger müssen monatlich zwischen 90 und 150 Euro an Schulgeld aufbringen - dabei ist die Ausbildung nicht vergütet. Symbolfoto: Christoph Böttcher
Auszubildende zum Heilerziehungspfleger müssen monatlich zwischen 90 und 150 Euro an Schulgeld aufbringen - dabei ist die Ausbildung nicht vergütet. Symbolfoto: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher

Peine. Für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege sind im Haushalt 2020 keine Mittel eingeplant. Aus diesem Grund hat die Lebenshilfe Niedersachsen eine landesweite Kampagne gestartet, um über die politische Liste der Landesregierung doch noch Gelder für das kommende Schuljahr 2020/2021 zu bekommen. Hierüber berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett in einer Pressemitteilung.


Mit einer Postkartenaktion hat die Lebenshilfe die Landesregierung bereits an ihre Versprechen im Koalitionsvertrag erinnert. Verstärkt wird diese Aktion durch eine Unterschriftenaktion, die dem Anliegen Nachdruck verleiht.

Am Mittwoch, 20.11.2019 werden folgende Vertreter der Lebenshilfe Niedersachsen und der Lebenshilfe Peine-Burgdorf GmbH um 15 Uhr die Unterschriftenliste im Foyer des Niedersächsischen Landtags an den Ministerpräsidenten Stephan Weil übergeben: Franz Haverkamp (Landesvorsitzender der Lebenshilfe Niedersachsen), Holger Stolz (Landesgeschäftsführer Lebenshilfe Niedersachsen), Sophie Reinke (Schülerin der Heilerziehungspflege der Fachschule in Hannover) und Sven Sander (stellvertr. Geschäftsführer der Lebenshilfe Peine-Burgdorf).

Ausbildung ist nicht vergütet


Die Schülerinnen und Schüler der Heilerziehungspflege werden mehrheitlich an Schulen in freier Trägerschaft ausgebildet. Das Land erstattet über die Finanzhilfe den Schulen in freier Trägerschaft rund 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent müssen von den Schulen über ein Schulgeld finanziert werden. Aktuell beträgt das Schulgeld für jeden Schüler zwischen 90 und 150 Euro im Monat. Die Ausbildung ist darüber hinaus nicht vergütet. Angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie angehende Erzieherinnen und Erzieher müssen seit dem 1. August 2019 in Niedersachsen kein Schulgeld mehr bezahlen.


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