Polizei nutzt Gästelisten aus Restaurants zur Strafverfolgung

Dreimal konnte die Polizeidirektion Braunschweig Daten für ihre Ermittlungen nutzen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Region. Wie nun aus einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hervorgeht, wurden auch im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig Daten aus den Gästelisten der Gastronomiebetreiber zur Strafverfolgung genutzt.


Aufgrund der Coronapandemie ist jeder Gastronomiebetrieb zur Datenerfassung seiner Gäste verpflichtet. Dieses Vorgehen soll der Rückverfolgung der Personen bei einem Ausbruch des Virus dienen. Nun machen sich die Strafverfolgungsbehörden diese Gästelisten zunutze. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hatte eine Anfrage zu diesem Thema gestellt, nachdem bekannt wurde, dass in anderen Bundesländern dieses Vorgehen genutzt wird, um Zeugen einer Straftat ausfindig zu machen. Daher wollte die Liberalen wissen, ob auch in Niedersachsen Daten, die nach der Corona-Verordnung erhoben wurden, durch Sicherheitsbehörden genutzt worden?

"Der Zugriff auf die Daten dieser Gästelisten ist grundsätzlich für die Polizei zur Straftatenverfolgung nach der Strafprozessordnung und zur Abwehr von Gefahren sowie zur Straftatenverhütung nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz möglich. Hierbei ist jedoch stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss gewahrt sein. Die Anwendungsfälle, in welchen durch die niedersächsische Polizei Daten der sogenannten Gästelisten erhoben oder genutzt wurden, sind sehr vielfältig und beziehen sich zum Großteil auf Eigentumsdelikte, wie Diebstahl oder Betrug. Sie wurden jedoch auch für Ermittlungen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder zu verschiedenen Gewalttaten genutzt", so die Ministerin und erklärt weiter, dass im Bereich der Polizeidirektion Braunschweig drei solcher Fälle bekannt seien.

In einem Fall handelt es sich um das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. In einer weiteren Ermittlung sei es um einen sexuellen Missbrauch in einem Schwimmbad gegangen und in einem weiteren Fall um gefährliche Körperverletzung. Lediglich die Polizei habe die Daten zu Ermittlungszwecken genutzt, ein Zugriff auf die Gästelisten durch den Verfassungsschutz erfolge nicht. Insgesamt wurden in Niedersachsen in mehr als 30 Fällen die Daten genutzt, um in Strafsachen zu ermitteln, geht aus der Antwort des Ministeriums hervor.


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